NRW-Justizportal: Dienstag, 01. März 2005 14.37 Uhr
Minden (dpa) - Private Kuriere von Blutpräparaten dürfen sich im Straßenverkehr nicht mit Martinshorn und Blaulicht Geltung verschaffen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (Az: 3 K 5185/03) entschieden. Damit erlitt eine Firma eine Niederlage gegen die Bezirksregierung Detmold. Laut Urteil muss die Zahl der Fahrzeuge mit Sondersignalen möglichst klein bleiben, damit die Bürger sie weiter beachten. Bei der Klägerin würden Notfall-Transporte ohnehin vom Rettungsdienst übernommen.
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