Thomas W. wird in der 63-seitigen Anklage vorgeworfen, sich gegenüber einem anderen bereit erklärt zu haben, ein Verbrechen, und zwar einen Mord in Tateinheit mit einem Raub mit Todesfolge, zu verüben. Nach dem Hinweis des Schwurgerichts im Eröffnungsbeschluss kommen die Mordmerkmale „Habgier“ und „Heimtücke“ in Betracht.
Der Angeklagte soll geplant haben, gemeinsam mit dem ehemaligen Polizeibeamten S. im Raum Berlin einen Geldtransport zu überfallen, um dabei etwa 400.000,- € zu erbeuten. Nach der Tatplanung soll vorgesehen gewesen sein, den Mitarbeiter eines Geldtransportunternehmens zu töten. W. soll vorgehabt haben, ihm mit einem Fleischerbeil den Arm abzutrennen, um so an den Geldkoffer zu gelangen. Der ehemalige Polizeibeamte S. wandte sich jedoch schon nach dem ersten Gespräch mit W. an die Polizei. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Dezernat interne Ermittlungen ging S., der für W. eine scharfe Waffe und ein Fleischerbeil besorgen sollte, zum Schein auf den Tatplan ein. W. übergab dem S. 600,- € für den Kauf einer Schusswaffe und eines Fleischerbeils. Am 25.10.2004 gegen 20.00 Uhr wurde der Angeklagte bei der Übergabe der Waffe in der Wohnung des S. verhaftet.
Der Fall erregt spektakuläres Aufsehen. Einige für viele:
Stern.de berichtet: Wüppesahl und die abgehackte Hand.
Die Welt: Wüppesahl wird der Prozess gemacht.
Web.de Portale: Prozess gegen Polizisten Thomas Wüppesahl.
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