Samstag, 5. März 2005

Verwaltungstericht Braunschweig: Einmaliger Kokainkonsum kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen

WEB.DE Portale berichtet: Schon der einmalige Konsum von Kokain rechtfertigt den sofortigen Entzug des Führerscheins. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden und den Antrag eines 47 Jahre alten Autofahrers zurückgewiesen. Dass der per Schnelltest bei einer Verkehrskontrolle festgestellte Drogen-Konsum möglicherweise schon einige Zeit zurück lag, spiele keine Rolle (Aktenzeichen: 6 B 66/05).

Wer Kokain einnehme, sei grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, heißt es in dem Beschluss. Für den Entzug des Führerscheins sei es daher nicht erforderlich, dass der Betreffende während der Fahrt unter der Wirkung des Betäubungsmittels stand. Bereits ein eingeräumter einmaliger Konsum von Kokain gebe «Anlass zu der Befürchtung, dass der Konsument am Straßenverkehr teilnehmen wird, obwohl er noch der Wirkung der Drogen ausgesetzt ist».

Es liege in der Natur von Rauschmitteln, «insbesondere auch von Kokain, dass es zu nicht vorauszusehenden Ausfallerscheinungen und Selbstüberschätzungen kommt», stellen die Richter fest. Wenn bei einem Verkehrsteilnehmer die Einnahme der Droge nachgewiesen wurde, sei deshalb die Fahrerlaubnis in jedem Fall auch ohne vorherige Anhörung eines Gutachters sofort einzuziehen.
© dpa - Meldung vom 04.03.2005 12:51 Uhr

Nachtrag von LiNo s. hier
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