Kaum zu glauben, wenn es stimmen sollte: Für ungefähr 300 Flüchtlingskinder sollen die Standesämter in Berlin auf Anweisung des Innensanators Körting keine Geburtsurkunden ausstellen. Der Tagesspiegel berichtet: Hanna wurde in Berlin geboren – aber offiziell existiert das Kind nicht. Das zweijährige Mädchen kam in einem Berliner Krankenhaus zur Welt, aber das Standesamt weigert sich, dem Kind eine Geburtsurkunde auszustellen. Ohne Geburtsurkunde hat Hanna keine Rechte, der Vater kann sie nicht anerkennen und die soziale und gesundheitliche Absicherung ist nicht gewährleistet, auch Krankenkassen wollen eine Geburtsurkunde sehen. Die Grünen haben jetzt eine Initiative gestartet, um gegen diese Praxis vorzugehen.
Bis zu 300 Flüchtlingskinder wie Hanna leben in Berlin ohne Geburtsurkunde, schätzt der Anwalt Dirk Siegfried. Die Grünen wollen das nicht länger hinnehmen und forderten Innensenator Ehrhart Körting (SPD) gestern auf, den Kindern die Dokumente nicht länger zu verweigern. Denn der Innensenator hat im Februar 2002 die Standesämter in einem Brief darauf hingewiesen, dass Kinder nur noch dann anerkannt werden sollen, wenn die Mütter mit Dokumenten aus der Heimat ihre Identität belegen können. Hannas Mutter ist 1997 ohne Pass aus Äthiopien nach Deutschland geflüchtet und kann der Behörde keine Papiere aus der Heimat vorlegen. Die Aufenthaltsbefugnis, die ihr die Ausländerbehörde für sich und ihre Tochter erteilt hat und die bis April 2006 gültig ist, reicht den Behörden nicht.
Selbst die Vereinten Nationen haben sich eingeschaltet und verlangen vom Land, den Kindern die Geburtsurkunden nicht länger zu verweigern. Das verstoße gegen internationales Recht, schrieb das UN-Komitee für die Rechte von Kindern im Januar 2004. Innensenator Körting will sich erst heute im Parlament des Abgeordnetenhauses dazu äußern. clk
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen