Freitag, 25. März 2005

Wie man eine Stalking-Akte anlegt

In Handakte WebLAWg: Wie man eine Stalking-Akte anlegt habe ich die links mit Hinweisen zur Reaktion auf stalking und konkreten Maßnahmen gefunden.

Stalking-Opfern bleibt tatsächlich anfangs nur der Weg, zunächst dem Verfolger/der Verfolgerin, möglichst nachweisbar (z.B. Zeugen) klar zu machen, dass überhaupt kein Kontakt gewünscht wird. Danach, wenn es weiter geht, müssen alle Vorkommnisse penibel aufgelistet und eventuelle Beweismittel oder Indizien gesichtet werden. Je nach Durchsetzungsfähigkeit kann das Opfer anfangs Strafanzeigen selbst stellen, ohne sich abweisen zu lassen, und die polizeiliche Tätigkeitsnummer registrieren sowie mit dem zuständigen Sachbearbeiter Kontakt halten.

Wer sich hilflos gegenüber der Polizei fühlt oder wenn das Stalking massiver wird, empfiehlt sich die Einschaltung eines Anwalts/einer Anwältin, um die Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, auszuloten und eventuell sinnvolle konkrete und schnelle Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

LiNo hat schon mehrfach zur stalking-Problematik und zur beabsichtigten Neuregelung berichtet.

Vgl. LiNo zur Neuregelung hier sowie hier , hier und hier. S. auch hier.

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