Der Gesetzentwurf zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts von Verlobten - gefunden über Peter Müller Weblog - hat den Bundesrat passiert.
Danach soll insbesondere § 52 Absatz 1 StPO geändert werden:
"1. Nummer 1 wird gestrichen.
2. Die bisherigen Nummern 2 und 2 a werden die Nummern 1 und 2."
§ 383 Absatz 1 ZPO soll wie folgt geändert werden:
"1. Nummer 1 wird gestrichen.
2. Die bisherigen Nummern 2 und 2 a werden die Nummern 1 und 2."
Weitere geplante Änderungen betreffen unter anderen die §§ 157 Absatz 1 StGB und 258 Absatz 6 StGB, bei denen die Straffreiheit von Verlobten wegfallen soll, um die Aussagepflicht der Verlobten nicht wertlos zu machen, indem diese straffrei lügen dürften.
Einzelheiten in der Bundesratsdrucksache 203/05 vom 24.03.2005.
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