Das Bayerische Staatsministerium der Justiz teilt mit, dass der Bundesrat am 29.04.2004 einen Entschließungsantrag aus Bayern zur Bekämpfung des Menschenhandels angenommen hat.
Eckpunkte des bayerischen Vorschlags:
─ Klare Handhabe gegen die Förderung der Prostitution
Polizei und Staatsanwaltschaft bekommen eine klare Handhabe gegen die gewerbsmäßige Förderung der Prostitution. Gesetzliche Schlupflöcher für die Bordell- und Zuhälterszene werden geschlossen. Es war ein Irrweg, dass Rot-Grün im Jahr 2001 eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung der Prostitution straflos gestellt hat. Diese Verkennung der Realitäten und Abhängigkeiten im Rotlicht-Milieu wird korrigiert.
─ Klare Handhabe gegen dirigistische Zuhälterei
Die Strafbarkeit von dirigistischer Zuhälterei wird praxistauglich ausgestaltet und verschärft. Die derzeitige Gesetzeslage ist absolut lebensfremd und nicht geeignet, Zuhälterei wirkungsvoll zu bekämpfen. So kann derzeit ein Zuhälter nicht bestraft werden, der Arbeitszeiten, Einsatzorte und Preise vom Prostituierten festsetzt.
─ Härtere Strafen gegen das Verbringen von Kindern in die Prostitution
Das Verbringen von Kindern in die Prostitution soll härter bestraft werden. Der Strafrahmen von einem Jahr bis höchstens zehn Jahren wird dieser Schwertskriminalität nicht gerecht. Es kann nicht sein, dass ein Verbrecher, der Kinder in die Prostitution bringt, keine höhere Strafe bekommt, als ein hartnäckiger Steuerhinterzieher. Wer Kinder in die Prostitution bringt, soll künftig mindestens zwei Jahre und bis zu 15 Jahre ins Gefängnis.
─ Telefonüberwachung bei allen Formen des Menschenhandels
Bei allen Formen des Menschenhandels soll in Zukunft eine Telefonüberwachung möglich sein. Menschenhändler agieren typischerweise konspirativ und können häufig nur mit einer effektiven Überwachung ihrer Telekommunikation gefasst werden.
─ Kronzeugenregelungen für Menschenhandelsdelikte
Einführung von Kronzeugenregelungen für Menschenhandelsdelikte. Es ist typisch für Straftaten des Menschenhandels, dass diese Delikte kaum angezeigt werden. Deshalb ist es für eine effektive Verbrechensbekämpfung dringend erforderlich, mit Kornzeugenregelungen Anreize zu schaffen, um an die Hintermänner heranzukommen.
─ Bestrafung von Freiern
Die strafrechtliche Bekämpfung von Zwangsprostitution kann erst dann ihre volle Wirkung entfalten, wenn sie nicht länger allein auf Zuhälter und Menschenhändler ausgerichtet ist. Diese Drahtzieher haben erst durch die Freier eine Basis für ihre Verbrechen, die die Notlage der Opfer schamlos ausnutzen. Wer die Situation der zur Prostitution gezwungenen Mädchen und Frauen missbraucht, soll künftig ein Fall für den Staatsanwalt sein und mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Der bayerische Gesetzesentwurf - Bundesrats-Drucksache 140/05 - wurde am 29.04.2005 mit Änderungen beschlossen.
LiNo wird Einzelheiten zu den Änderungen mitteilen, sobald diese zur Verfügung stehen.
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