Donnerstag, 28. April 2005

Fußfesseln doch nicht für Arbeitslose - das Selbstverständliche muss in Hessen erst klargestellt werden

Hessens Justizminister Dr. Wagner auf dem Rückzug: keine Fußfesseln für Langzeitarbeitslose - alles sei nur ein Mißverständnis gewesen. vgl. Handakte und den Spiegel kritisch und die Wiedergabe der hessischen Pressemitteilung vom 10.03.05.
und Neues aus Schwabenheim mit mehr Hinweisen.

Das Dementi aus Hessen:

„Die Idee, die elektronische Fußfessel für Langzeitarbeitslose zu fordern, ist absurd. Im hessischen Justizministerium gab und gibt es keinerlei Überlegungen oder gar Pläne, die Fußfessel bei Langzeitarbeitslosen oder Suchtkranken zur Anwendung zu bringen. Die Formulierung in der Presseerklärung vom 10. März 2005 zu den Langzeitarbeitslosen ist unglücklich und missverständlich, sofern der Satz nur isoliert gelesen wird. Es gibt keinen Spielraum für Interpretationen – die Fußfessel, ein bundesweit beachtetes Erfolgsmodell der hessischen Landesregierung, wird nicht auf Langzeitarbeitslose oder Suchtkranke, sondern nur für Straftäter Anwendung finden. Aus meiner Sicht wäre der Einsatz der elektronischen Fußfessel für Langzeitarbeitslose oder Suchtkranke zutiefst menschenverachtend“, erklärte Hessens Justizminister Dr. Christean Wagner heute in Wiesbaden.

Zur Erläuterung:

Die elektronische Fußfessel für Straftäter hat sich in den fast fünf Jahren ihres Einsatzes gut be-währt. Sie wird bei Strafgefangenen eingesetzt, die unter Bewährung stehen. Die Verurteilten müssen sich streng an einen Tagesablauf halten, den sie gemeinsam mit Bewährungshelfern erarbeitet haben. Die engere Kontrolle während der Bewährungsüberwachung ermöglicht, dass sich eine ansonsten negative Sozialprognose für den Verurteilten verbessert. Die elektronische Fußfessel dient der Vermeidung künftiger Straffälligkeiten und damit der Resozialisierung des Verurteilten, da mit ihr eine regelmäßige, straffreie und sinnvolle Lebensführung trainiert wer-den kann. Bisher sind 187 Personen mit der elektronischen Fußfessel ausgestattet worden. In mehr als 90 % der Fälle hat die Maßnahme erfolgreich beendet werden können; nur 16 Fälle sind abgebrochen worden. Die technische Überwachung im Zusammenspiel mit einer engmaschigen Betreuung durch die Bewährungshilfe hat einen nachhaltig stabilisierenden Einfluss auf die Le-bensführung der Straftäter. Das bedeutet echte Lebenshilfe für die Betroffenen und hat noch ei-nen höchst positiven Nebeneffekt: Haftkosten können eingespart werden. Bei einer gleichzeiti-gen elektronischen Überwachung von 18 Probanden (Auslastungsstand zum 1. April 2005) betragen die Kosten 59,25 € pro Person und Tag, während ein Haftplatz mit 85,18 € zu Buche schlägt."

Wie auch immer: jetzt ist klargestellt, dass die Wahnsinnsidee vom Tisch ist.

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