Konklave: Das katholische Kirchenrecht bezeichnet mit dem Begriff Konklave (lat. „con clave“ – mit Schlüssel) a) sowohl den abgeschlossenen Ort selbst, in dem sich die Kardinäle zur Wahl
eines neuen Papstes versammeln, als auch b) die Versammlung der Kardinäle, die zur Wahl
eines neuen Papstes zusammentritt. Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages fasst Informationen hierzu kompakt zusammen.
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