Rechtsanwalt und Notar a.D. Rolf Jürgen Franke aus Berlin-Lichtenrade trägt Hinweise zu Recht, Rechtsprechung, Gesetzgebung und zu allem, was er noch alles interessant findet, zusammen.
Freitag, 29. April 2005
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH (MindestkapG)
Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf, der die Herabsetzung des Mindeststammkapitals der GmbH von 25.000,00 EURO auf 10.000,00 EURO mit Wirkung ab dem 01.01.2006 vorsieht, veröffentlicht. Die GmbH muss künftig nach dem Entwurf auf den Geschäftsbriefen den Betrag des gezeichneten und auch zusätzlich des eingezahlten Stammkapitals angeben, es sei denn, es ist alles eingezahlt, dann braucht nur der Betrag des Stammkapitals angegeben zu werden. Gegebenenfalls ist auch anzugeben, wenn sich die Gesellschaft in Liquidation befindet. Bei Nichtangabe liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und es droht dem Geschäftsführer bzw. dem Liquidator ein Bußgeld bis zu 10.000 EURO. Der Referentenentwurf mit Begründung ist hier veröffentlicht.
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