Dienstag, 24. Mai 2005

Berliner Ermächtigungsverordnung

Der Berliner Senat hat beschlossen:

Verordnung über die Übertragung der Ermächtigung der Rechtsverordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft auf die Senatsverwaltung für Justiz

"Die Senatsverwaltung für Justiz erhält damit die Befugnis, die Rechtsverordnung über die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft künftig selbst zu erlassen. Damit wird dem Gebot der Vereinfachung und der Transparenz der Verwaltung Rechnung getragen."

Alles ganz einfach und unbürokratisch:

"Die Senatsverwaltung für Justiz wird ermächtigt, entsprechend § 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes durch Rechtsverordnung diejenigen Beamten- und Angestelltengruppen zu bezeichnen, die als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft verpflichtet sind, den Anordnungen der Staatsanwaltschaft ihres Bezirks und der dieser vorgesetzten Behörde Folge zu leisten. Die Ermittlungspersonen haben die Befugnis, strafprozessuale Untersuchungshandlungen unter bestimmten Voraussetzungen selbst anzuordnen, z. B. eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten oder anderer Personen, die Beschlagnahme oder die Durchsuchung."

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