Dienstag, 3. Mai 2005

Gnadenhof-Betreiberin unterliegt auch in zweiter Instanz

OVG Rheinland-Pfalz - Pressemeldung: Die Betreiberin eines sog. Gnadenhofes im Gebiet der Verbandsgemeinde Katzenelnbogen (Rhein-Lahn-Kreis) ist verpflichtet, auf ihrem Grundstück umgehend tierschutzgemäße Zustände zu schaffen. So entschied heute das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und bestätigte damit einen gleichlautenden Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Koblenz. Vgl. LiNo hier.

Nach dem Willen der Betreiberin sollen auf dem Gnadenhof alte, kranke und nicht mehr erwünschte Tiere ein neues Zuhause finden. Auf dem ca. 17 ha großen Grundstück wurden bis vor kurzem ca. 200 Pferde, 14 Rinder, 27 Ziegen, 16 Schafe, 277 Schweine, 38 Hühner, 2 Lamas sowie Enten und Gänse gehalten (die Rhein-Zeitung berichtete wiederholt). Nach­dem sich die Kreisverwaltung bei mehreren Besichtigungen von den tier­schutzwidrigen Zuständen auf dem Gelände überzeugt hatte, entschloss sie sich zum Ein­schreiten. Sie for­derte die Betreiberin mit sofortiger Wirkung auf, die Tiere ihrer Art nach auf bestimmte Höchst­zahlen zu beschränken und Schweine getrennt von den übrigen Tieren zu halten. Der gegen diese Verfügung gerichtete Eilantrag blieb schon vor dem Verwaltungsgericht ohne Erfolg. Dessen Entscheidung wurde jetzt im Beschwerdeverfahren vom Oberverwaltungs­gericht bestätigt.

Die Zustände auf dem Hof seien unhaltbar, betonten die Richter. Der vorgefundene Bestand von fast 600 Tieren könne von nur drei Personen nicht ordnungsgemäß ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Der Betrei­berin fehle offenbar jedes Konzept, um die Lage zu beherr­schen. Deshalb und wegen ihres keiner Belehrung zugänglichen Verhal­tens sei ein soforti­ges Eingreifen der Behörde not­wendig gewesen.

Beschluss vom 3. Mai 2005, Aktenzeichen: 12 B 10496/05.OVG

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