Dienstag, 3. Mai 2005

Justizminister von Rheinland-Pfalz weiter für Zeugnisverweigerungsrecht von Verlobten

Justizminister Mertin von Rheinland-Pfalz: „Dieser Gesetzentwurf schüttet das Kind mit dem Bade aus. Alle ernsthaften Verlöbnisse kommen mit unters Messer, nur weil es Einzelne gibt, die ein Verlöbnis nur vortäuschen. Wenn der Missbrauch eines Rechts durch einige ausreicht, das Recht für alle einfach abzuschaffen, ist das ein bedenkliches Zeugnis unserer Rechtspolitik.“

Mertin weiter: „Das Zeugnisverweigerungsrecht schützt vor der existentiellen Zwangslage, entweder den Verlobten zu belasten oder falsch auszusagen, um ihn zu schützen“, betonte der Minister. Ein Zwang zur belastenden Aussage könne das Vertrauensverhältnis empfindlich stören und sich als gravierendes Hindernis für die geplante Ehe auswirken. Eine Abschaffung berühre den verfassungsrechtlichen Schutz der Ehe. „Das Verlöbnis ist die unmittelbare Vorstufe zur Ehe. Auch aus verfassungsrechtlichen Gründen darf das Zeugnisverweigerungsrecht nicht einfach mit einem Federstrich abgeschafft werden“, so Mertin.

Mertin: „Der Staat drängt zunehmend in den höchstpersönlichen Lebensbereich unserer Bürgerinnen und Bürger. In der Abwägung zwischen den Belangen der Menschen und den Belangen des Staates zieht der Bürger immer mehr den Kürzeren. Dem muss Einhalt geboten werden!“ Als Beispiele nannte der Minister die Stichworte „Wohnraumüberwachung“ und „gläsernes Konto“. Das Bundesverfassungsgericht setze aber Eingriffen in persönliche Näheverhältnisse zu Recht immer engere Grenzen. Der Bundesgerichtshof habe zudem betont, es sei kein Grundsatz der Strafprozessordnung, die Wahrheit um jeden Preis zu erforschen. „Dies sollte in einem liberalen Rechtsstaat selbstverständlich sein. Und auch selbstverständlich bleiben“, so der Minister.

Das Ziel des Entwurfs, bei vorgetäuschten Verlobungen das Zeugnisverweigerungsrecht zu sperren, könne zu fatalen Konsequenzen führen, die der Wahrheitsfindung nicht dienten. Bestünde nämlich eine Zwangssituation, würden unter Druck gesetzte Zeuginnen und Zeugen mit der Abschaffung ihres Zeugnisverweigerungsrechtes erheblich gefährdet. Die Strafverfolgung würde keinesfalls erleichtert. Die Zeugen würden nämlich entweder unter Druck gesetzt, falsch auszusagen. Oder es würde dafür gesorgt, dass sie überhaupt nicht mehr aussagen - auf welche Weise auch immer. Oder sie würden in die Ehe gezwungen, um nicht aussagen zu müssen. „Das alles sind mögliche Folgen, die völlig unberücksichtigt bleiben“, so der Minister. „Wäre die Möglichkeit des Missbrauchs ausschlaggebend, müssten alle Zeugnisverweigerungsrechte gestrichen werden - auch das für Eheleute. Schließlich gibt es auch Scheinehen“, so Mertin. Einem Missbrauch könne zudem schon heute begegnet werden. Bei Zweifeln an der Berechtigung zur Zeugnisverweigerung könne das Gericht nämlich anordnen, dass die Verlobung unter Eides statt versichert werden müsse. Wer dann lüge, mache sich strafbar.

Zur vollständigen Pressemitteilung aus Rheinland-Pfalz.

Vgl. LiNo hier

und Peter Müller Weblog mit Kommentaren.

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