Dienstag, 24. Mai 2005

Zuschuss an Verkehrsbetrieb detailliert im Gesetz und spezieller Rechtsverordnung geregelt.

Beschluss des Berliner Senats: Nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) haben Verkehrsunternehmen im Verkehr mit Straßenbahnen/Obussen und im Kfz-Linienverkehr (S-Bahn ist hier nicht erfasst) unter bestimmten Bedingungen einen Ausgleichsanspruch für gemeinwirtschaftliche Leistungen im Zeitfahrkarten-Ausbildungsverkehr. Die Modalitäten sind detailliert im Gesetz und einer speziellen Rechtsverordnung geregelt. Es gibt mehrere. Die BVG erhält künftig nach einem vereinfachten Verfahren pauschalisierte Ausgleichszahlungen für ermäßigte Schüler- und Ausbildungstickets. Von 2004 bis 2015 werden jährlich 64,65 Millionen Euro an die BVG gezahlt. Davor steht noch ein Bericht: Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Frauen, Harald Wolf, einen Bericht über die Neuregelung von Ausgleichszahlungen des Senats an die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) für den Ausbildungsverkehr beschlossen. Die Vorlage wird dem Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses zur Abstimmung zugeleitet.

... alles ganz unbürokratisch, und einfach - natürlich. Allerdings wohl unvermeidlich.

Über die S-Bahn in Berlin wird der Senat dem Hauptausschuss wohl besonders berichten. ...



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