Die Deutsche Bundesbank - informiert über die Senkung des Basizinssatzes ab 01.07.2005 auf 1,17%. Hier die Pressemeldung dazu: Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist hierbei der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.
Der marginale Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vom 28. Juni 2005 betrug 2,05 %. Er ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2005 um 0,04 Prozent gefallen (der marginale Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2004 betrug 2,09 %). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2005 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,17 %. Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 2. Juli 2005 (Nr.122) bekannt gegeben.
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