Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages gibt eine Zusammenfassung über Car-Sharing und was damit zusammenhängt bekannt. Die gemeinschaftliche Autonutzung unterscheidet sich von der Autoanmietung im wesentlichen darin, dass ein einmaliger Rahmenvertrag zwischen dem Nutzer und der Car-Sharing Organisation getroffen wird, der den Nutzer berechtigt, jederzeit, also rund um die Uhr, ein Auto ab einer Stunde Mietzeit auszuleihen. Dabei kann der Nutzer nach der einmaligen Zahlung einer Kaution wirklich zu jeder Zeit aus unterschiedlichen Autotypen meist in zumutbarer Wohnortnähe spontan auswählen. Außer einer geringen monatlichen Gebühr müssen zusätzlich nur noch die tatsächlichen Nutzungszeiten bezahlt werden. Mehr in der pdf-Datei.
Ergänzende Informationen gibt der Bundesverband Car-Sharing, auch mit einer Informationsdatei.
Bündnis90/Die Grünen versuchen, die besondere Förderung des Car-Sharings - s. BT-Drucksache 15/5586 - zu erreichen.
Hierzu der Bericht und die Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses des Deutschen Bundestages. Beschlussempfehlung: Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag - Drucksache 15/5586 - anzunehmen.Berlin, den 15. Juni 2005 Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen.
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