Aus der Sitzung des Berliner Senats am 21. Juni 2005: Der Senat hat auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Thilo Sarrazin eine Mitteilung zur Kenntnisnahme an das Abgeordnetenhaus zu so genannten "Cross-Border-Leasing"-Verträgen beschlossen.
Das Abgeordnetenhaus hatte den Senat in seiner Sitzung am 14. April 2005 aufgefordert, sicherzustellen, dass das Land Berlin und seine Beteiligungsunternehmen zukünftig keine Verträge nach dem Finanzierungsmodell des "Cross-Border-Leasing" mehr abschließen.
Dazu berichtet der Senat, dass solche Transaktionen inzwischen aufgrund von gesetzlichen Änderungen in den USA ohnehin keine wirtschaftliche Attraktivität mehr haben und in der bisherigen Struktur nicht mehr abgeschlossen werden. Hintergrund sind die vom US-Kongress im Oktober 2004 verabschiedeten neuen Regelungen zur steuerlichen Behandlung solcher Transaktionen. Sie gelten für derartige Verträge, die nach dem 12. März 2004 abgeschlossen wurden, für ältere Fälle besteht grundsätzlich Bestandsschutz.
Definition Cross-Border-Leasing: Lease-and-lease-back-Transaktion, die zwischen einem inländischen und einem ausländischen Partner abgeschlossen wird. Der inländische Partner verleast Anlagegüter und least sie noch am gleichen Tag zurück. Dadurch erzielt der ausländische Partner in dessen Land einen Steuervorteil, den er im Ausmaß von bis zu 7 % des Wertes des Anlagevermögens mit dem inländischen Partner teilt. Die Eigentumsverhältnisse im Inland bleiben von der Transaktion unbeeinflusst.
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