Mittwoch, 29. Juni 2005

Verlust deutscher Staatsangehörigkeit durch Doppelstaatsangehörigkeit

Hilfestellung bei Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb zweiter türkischer Staatsangehörigkeit wird hier und hier gegeben. Auf dieser Seite sind mehrere links zu Informationen in englischer, türkischer und russischer Sprache und eine pdf-Datei zum neuen Aufenthaltsrecht zu finden.

Ende August 2005 endet die Frist, während der sich ehemals eingebürgerte Ausländer, die durch den nachträglichen Wiedererwerb ihrer alten Staatsangehörigkeit automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, erneut um einen sicheren Aufenthaltstitel bemühen können.
Das betrifft vor allem türkischstämmige Deutsche, die vielfach in Unkenntnis der eindeutigen Bestimmungen des zum 1.1.2000 in Kraft getretenen neuen Staatsbürgerschaftsrechts, sich nach ihrer Einbürgerung wieder einen türkischen Pass besorgt hatten. Dadurch verloren sie automatisch ihre deutsche Staatsangehörigkeit. In Berlin gibt es aber eine pragmatische Regelung, diesem Personenkreis wieder ein festes Aufenthaltsrecht zu sichern. Darauf hat der Berliner Beauftragte für Integration und Migration, Günter Piening, hingewiesen. Auf Initiative des Berliner Innensenators Körting soll den „unfreiwillig Ausgebürgerten“ unbürokratisch und kurzfristig ein Aufenthaltstitel erteilt werden, soweit ein entsprechender Antrag bis zum 31. August 2005 an die Ausländerbehörde gerichtet wird.

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