Freitag, 1. Juli 2005

Bundespolizei statt Bundesgrenzschutz

Die Bundespolizei ist bisher durch eine Weiterleitung von www.bundespolizei.de auf www.bundesgrenzschutz.de noch nicht offiziell online. Es heißt: Dieser Internetauftritt wird aufgrund der nachstehenden Pressemitteilung überarbeitet. Das neue Angebot steht Ihnen demnächst zur Verfügung. Text der Pressemitteilung des Bundesministeriums des Inneren

Berlin, 30. Juni 2005
Bundesgrenzschutz heißt von Juli 2005 an Bundespolizei

Mit der Verkündung des Gesetzes zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei am 30. Juni 2005 wird der Bundesgrenzschutz von Juli 2005 an Bundespolizei heißen. Damit tritt das Gesetz, das der Deutsche Bundestag am 21. April 2005 verabschiedet hatte, in Kraft. Das Gesetz regelt ausschließlich die Umbenennung. Aufgabenerweiterungen oder Befugnisänderungen sind damit nicht verbunden. Grund für die Umbenennung waren die vielfältigen Aufgaben des Bundesgrenzschutzes, die sich längst nicht auf den klassischen Schutz der Grenzen beschränken.

Bundesinnenminister Otto Schily: „Die Umbenennung von Bundesgrenzschutz in Bundespolizei bildet nun die tatsächliche Aufgabenvielfalt ab. Denn die Bundespolizei nimmt schon lange über den Schutz der Grenzen hinausgehende besondere polizeiliche Aufgaben wahr. So ist die Bundespolizei auch Bahnpolizei. Sie ist auf zurzeit 14 Großflughäfen verantwortlich für den Schutz vor Angriffen gegen die Sicherheit des Luftverkehrs. Sie schützt Verfassungsorgane des Bundes, ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten sowie Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in ihren Aufgabenbereichen, sie wirkt an polizeilichen Aufgaben im Ausland ebenso mit wie am Schutz deutscher diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland und von Auslandsstationen der Lufthansa. Die Bundespolizei unterstützt ferner das Bundeskriminalamt bei der Wahrnehmung von Aufgaben des Personenschutzes und erfüllt Aufgaben auf der Nord- und Ostsee einschließlich des Umweltschutzes. Mit ihren Verbandskräften steht sie auch den Polizeien der Länder auf Anforderung zur Unterstützung, insbesondere bei Großeinsätzen, aber auch zur Hilfeleistung bei Katastrophen und besonders schweren Unglücksfällen zu Verfügung. Die Bundespolizei wird auch in Zukunft den Landespolizeien selbstverständlich keine Konkurrenz machen. Die bewährte Zusammenarbeit wird fortgesetzt.“

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