Samstag, 20. August 2005

73 Tage menschenunwürdige Haft: 1.460 EURO Geldentschädigung

Das Kammergericht Berlin hat in einem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren in einem Einzelfall entschieden, dass ein Gefangener, der 73 Tage menschenunwürdig in einer Justizvollzugsanstalt in einer Gemeinschaftszelle untergebracht war, eine tägliche Entschädigung von 20 EURO zusteht und sich an dem Umstand orientiert, dass die Haftentschädigung eines unschuldig inhaftierten Menschen (bei menschenwürdigen Haftbedingungen) täglich 11 EURO betrage und somit eine Art Ekelzuschlag von 9 EURO täglich gewährt. Zur ausführlichen Beschlussbegründung.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

fehlt beim ersten 'menschenwürdig' nicht das 'UN'? sonnst macht das ganze fuer mich irgendwie keinen sinn???

Lichtenrader Notizen von Rolf Jürgen Franke hat gesagt…

# Ilu: Danke für den Hinweis - ist schon korrigiert!

#slotcarracer: Ich habe auch den Eindruck, dass die extreme Berliner Haushaltsnotlage bei der Entscheidungsfindung mitgewirkt hat, was sie nicht dürfte.