Samstag, 24. September 2005

Anti-Stalking Gesetzentwurf im Bunderat vorerst gescheitert

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 23.09.2005 (Top 15) den Antistalking-Gesetzentwurf der Bundesregierung als "völlig unzureichend" abgelehnt.


Begründung des Bundesrates:

Der Bundesrat weist darauf hin, dass er am 18. März 2005 die Einbringung des Entwurfs eines Stalking-Bekämpfungsgesetzes beschlossen hat (BR-Drs.551/04 (Beschluss)), der ein umfassendes Konzept zur strafrechtlichen Verfolgung und Ahndung von gefährlichen Formen des so genannten "Stalking" enthält. Er nimmt mit Befremden zur Kenntnis, dass die Bundesregierung diesen Entwurf ignoriert. Dies gilt umso mehr, als die undesregierung Elemente aus dem Bundesratsentwurf in ihren Entwurf übernommen hat.Der Gesetzentwurf der Bundesregierung bleibt entgegen seiner Zielrichtung, Opfer vor beharrlichen Nachstellungen wirksam und umfassend zu schützen, weit hinter dem Bundesratsentwurf zurück: Er nimmt Strafbarkeitslücken in Kauf, indem er einen abschließenden Katalog von Handlungsalternativen vorsieht und keinen Auffangtatbestand für solche Verhaltensweisen schafft, die sich nicht unter eine der vorgesehenen Fallgruppen subsumieren lassen. Demgegenüber trägt der Bundesratsentwurf der Besonderheit des Phänomens "Stalking" Rechnung, das durch die Vielgestaltigkeit möglicher Verhaltensformen gekennzeichnet ist. Ferner verkürzt die Ausgestaltung als Erfolgsdelikt den Schutz der Opfer. Probleme insbesondere hinsichtlich des Kausalitätsnachweises zwischen Täterverhalten und tatbestandlichem Erfolg sind zu besorgen. In schweren Fällen des "Stalking" sind außerdem gravierende Strafschärfungen erforderlich, wie sie der Bundesratsentwurf, nicht aber der Regierungsentwurf enthält. Ein gravierendes Defizit ist es schließlich, dass der Regierungsentwurf keinerlei Handhaben bietet, um gefährliche Täter des "Stalking" in Haft nehmen und die Gewaltspirale so unterbrechen zu können. Er nimmt damit in Kauf, dass die Strafverfolgungsbehörden im Extremfall weiterhin hilflos abwarten müssen, bis es zur Eskalation kommt, mit der Folge schwerster Verletzungen oder gar des Todes des Opfers. Derartige Fälle hat es in der Vergangenheit gegeben. Diese gravierende Schutzlücke kann nicht länger hingenommen werden. Es muss in Übereinstimmung mit den Vorschlägen des Bundesrates eine Deeskalationshaft geschaffen werden. Der Gesetzentwurf des Bundesrates ist daher baldmöglichst umzusetzen.
Zum Entwurf des Bundesrates: LiNo am 02.05.2005 S. auch LiNo hier und hier.

Keine Kommentare: