Am Samstag, den 1. Oktober, tritt die Richtlinie zur enteralen Ernährung in Kraft. Sie regelt, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung - die so genannte enterale Ernährung - in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.
Zur Pressemittelung des BMGS.
Jetzt neu LiNo.
2 Kommentare:
Der Streit um die Richtlinien zur Verordnungsfähigkeit von Enteraler Ernährung zulasten der gesetzlichen Krankenkassen geht in die nächste Runde. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat heute angekündigt, gegen die Ersatzvornahme des Bundesgesundheitsministeriums (BMGS) zu klagen. Im Vorfeld hatte das Ministerium den Beschluss des GBA beanstandet und Nachbesserungen gefordert. Als diese nicht erfolgten hat das BMGS die Richtlinien in einer Ersatzvornahme festgelegt. Der GBA hat beschlossen, auch gegen die Beanstandung durch das Ministerium zu klagen.
Danke für den Hinweis!
Kommentar veröffentlichen