Freitag, 2. September 2005

Wahlwerbespot verboten

Die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands wollte einen Werbespot ausstrahlen. Er wende sich an die „Maden der Welt“ und fordere diese auf: „Schaut euch dieses Land an!“. Nach diesen vom APPD-Kanzlerkandidaten herausgebrüllten Worten werde eine Orgie gezeigt, an der offenkundig auch Jugendliche und Kinder teilnehmen. Der übermäßige Konsum von Alkohol und Drogen werde verherrlicht. Es würden sexuelle Handlungen vorgenommen, unter anderem von einem Paar, dessen Köpfe in Plastiktüten steckten und deren Oberkörper entkleidet seien. Eine Dose Hundefutters werde geöffnet, gegessen und auf Körperteilen der Akteure verschmiert. Im Bild zu sehen seien auch eine Ratte und ein Hund, die an dem Fressgelage teilnähmen. Zwei Jugendliche rissen und zerrten tierartig ein rohes Stück Fleisch mit den Zähnen zwischen sich hin und her. Mit einem Messer werde auf eine verschlossene, prall gefüllte Plastiktüte eingestochen, mit Bierdosen werde auf Köpfe eingeschlagen, ein Computer mit Hilfe einer Axt zerkleinert. Orientierungslos wirkende Kinder liefen durch die enthemmte, orgiastische Menge und wirkten zum Teil bei den Zerstörungsaktionen mit. Es würden verschmutzte, zerknitterte Wahlzettel gezeigt und verbrannt. Der durch den Spot hervorgerufene Gesamteindruck fröne völliger Hemmungslosigkeit und Berauschtheit, jenseits jeglicher sozialer und gesellschaftlicher Normen.

Das ZDF lehnte die Ausstrahlung ab.

Die vierte Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz - 4 L 515/05MZ - hat die Haltung des ZDF in einem Eilverfahren bstätigt:

Der Spot verstoße auch schwerwiegend gegen die Menschenwürde und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Er würdige die Menschen zu bloßen Objekten herab und sei geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden. Es werde ein pervertiertes Menschenbild dargestellt und eine anarchistische Orgie mit Gewalt, entwürdigender Sexualität, Alkohol- und Drogenmissbrauch gezeigt. Das präsentierte elementar sozialwidrige Verhalten sei geeignet, bei Kindern und Jugendlichen eine sozial- ethische Desorientierung hervorzurufen, zumal im Spot nicht deutlich werde, dass die Partei die gezeigten Zustände anprangere oder sich von dem Gezeigten distanziere; vielmehr entstehe der Eindruck, dass der halbnackte Kanzlerkandidat der Partei die gezeigten Exzesse genieße.

Zur vollständigen Pressemeldung vom 01.09.2005

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Nun ja, so arg ist der Spot auch wieder nicht, wenn sich mir auch Sinn und Inhalt nicht so recht erschließen wollen.

Wer sich selbst ein Bild machen will: http://www.appd.de/wahlspot/wahlspot.php