Pressemitteilung des Landgerichts Rostock: Am Donnerstag, den 21.10.2005 findet um 10.30 Uhr im Saal 318 die Verhandlung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren gegen den Herausgeber einer Zeitung statt. Der Antragsteller, ein Richter, wendet sich gegen die Berichterstattung einer großen deutschen Zeitung. Gegen ihn wurde ein stafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen versuchter Nötigung durchgeführt. Das Verfahren wurde in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Rostock eingestellt. Die von der Antragsgegnerin herausgegebene Zeitung berichtete über das Strafverfahren mit einen Foto des Antragstellers. Der Antragsteller hält diese Berichterstattung für unzulässig, weil er trotz eines Augenbalkens zu erkennen gewesen sei.
Die Verhandlung ist öffentlich.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen