Ein 43-jähriger Staatsanwalt aus Neubrandenburg wurde am 14.10.2005 vom Schöffengericht Neubrandenburg (noch nicht rechtskräftig) wegen Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt und Datenveränderung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich wurde als Bewährungsauflage die Zahlung von 4.000 EURO beschlossen. Es ist fest damit zu rechnen, dass Rechtsmittel eingelegt werden. Es wird wohl sinnvollerweise das Rechtsmittel der Berufung sein. Hintergrund: Der Angeklagte war mit seiner Arbeit völlig überfordert und nicht in der Lage, mit der von ihm beschriebenen Überlastung sinnvoll umzugehen. Statt offiziell seine Überlastung anzuzeigen, wie es seine Pflicht gewesen wäre, veranlasste er die Manipulation der Kontrollstatistik, indem er die Dauer der von ihm zu bearbeitenden noch offenen Ermittlungsverfahren verschleierte: Tatsächlich nicht erledigte Ermittlungsverfahren wurden als erledigt registriert und dann als neue Sachen behandelt. Dabei verlor er offensichtlich den Überblick. Einige Verfahren lagerten so lange bei ihm, bis Verfolgungsverjährung eingetreten war. Das fehlende Rückrat gegenüber seinen Vorgesetzten droht dem Staatsanwalt jetzt seinen Beruf zu kosten. Sollte das Urteil so rechtskräftig werden, muss er fest mit seiner Entfernung aus dem Dienst rechnen. Aus der Ferne ohne Kenntnis des Akteninhalts: es scheint mehr um eine Dienstpflichtverletzung eines kuschenden Untergebenden unter dem Druck von uneinsichtigen Vorgesetzten als um vorsätzliche Rechtsverletzungen zu gehen. Das Berufungsverfahren wird sicher interessant und keinesfalls aussichtslos werden.
Der Kollege Arne Buck hat den Fall in seinem Blog walfischbucht ausführlich verfolgt.
Vom Urteil berichtet er heute.
Zuvor vgl. z. B. Berichte hier, hier, hier, hier und hier.
Ausführlich: NDR Regional
Nachtrag vom 19.10.2005: Walfischbucht berichtet, dass inzwischen nach Angaben des Verteidigers Gerals Kölbl Berufung eingelegt wurde.
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