Montag, 24. Oktober 2005

Gleichberechtigung: Damenbesuch auf der Herrentoilette

LiNo hat hier über die Bemühungen im Berliner Justizvollzug um Gleichberechtigung von männlichen und weiblichen Bediensteten im Zusammenhang mit der Ausführung von männlichen Gefangenen im Rahmen der Resozialisierung berichtet. Heute abend hat sich die Berliner Justizsenatorin in der Berliner Abendschau zum Fall geäußert. Erstaunliches war zu hören:

Die Toilettenflucht geschah im Rahmen eines unbewachten Ausgangs. Die begleitende Sozialarbeiterin war nur dafür zuständig, den Besuch des Gefangenen bei seinem Anwalt zu organisieren und die Fahrscheine für die Fahrt zu vermitteln. Bewachung sei nicht die Aufgabe von Sozialarbeiterinnen. So die Justizsenatorin.

Aha - dann gibt ja auch kein Bewachungsproblem mit männlichen oder weiblichen Justizbediensteten. Dann braucht sich die Kranzlerbesuchs-Sozialarbeiterin, der erst Vorwürfe gemacht wurden, auch keine Sorgen mehr darüber zu machen, dass sich ein Langzeit-Strafgefangener selbst entlassen hat und sie vor der Toilettentür vergeblich warten ließ.

Dann kam doch noch die Rede auf das Bewachungsproblem und den Vorfall aus dem Jahr 2003.

Frau Senatorin Schubert teilte mit, dass sie seinerzeit mit ihrer Anordnung, dass künftig Ausführungen männlicher Gefangenen nur noch von männlichen Bediensteten durchgeführt werden dürfte, auf einen Sturm der Entrüstung bei den Vertreterinnen weiblicher Bediensteter gestoßen und deshalb nicht auszuführen gewesen sei. Sie habe sich darüber belehren lassen müssen, dass weibliche Justizvollzugsbedienstete Herrentoiletten selbstverständlich inspizieren dürften, schließlich würden weibliche Polizisten den flüchtenden Straftäter auch bis in die Herrentoilette hinein verfolgen dürfen. Die weiblichen Bediensteten dürften nur nicht tätig werden, wenn männliche Gefangene sich vollständig entkleiden müssten, um das Schamgefühl der Gefangenen nicht zu verletzen. Im übrigen könnten die weiblichen Justizvollzugbediensteten im gleichen Umfang wie die männlichen Bediensteten im Umgang mit männlichen Gefangenen tätig werden, also selbstverständlich auch mit auf die Herrentoilette gehen.

Ob Frau Senatorin Schubert wirklich über das nachgedacht hat, was sie von sich gegeben hat?

Jetzt ist erst einmal Damenbesuch auf der Herrentoilette unter der Fahne der Gleichberechtigung zu erwarten. Schamgefühle werden erst einmal zurückgestellt. Geschützt wird nur das Schamgefühl der Gefangenen vor den blaustrümpfigen Justizvollzugsbediensteten. Andere Benutzer der Herrentoilette sollen sich gefälligst nicht so haben.

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