Dienstag, 25. Oktober 2005

Intensivtäterstrafverfolgung in Berlin

Bei der Berliner Staatsanwaltschaft und der Polizei werden nach Auskunft der Justizsenatorin Schubert im Berliner Abgeordnetenhaus in folgenden Fällen Täter besonders - und wie es scheint, mit gutem Erfolg - als Intensivtäter verfolgt:

Am 1. Juni 2003 wurde bei der Staatsanwaltschaft Berlin die Sonderabteilung zur Verfolgung von Intensivtätern (Hauptabteilung E, Abt. 47) eingerichtet, die mit einem Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter und acht Dezernenten besetzt ist. Bei der Polizei werden die benannten Intensivtäter grundsätzlich Sondersachbearbeitern zugeordnet.

Die Zuständigkeit der Abteilung 47 der Staatsanwaltschaft Berlin ist nach Maßgabe folgender Definition des Intensivtäters begründet :
„Intensivtäter sind Straftäter, die verdächtig sind,

A. den Rechtsfrieden besonders störende Straftaten, wie z.B. Raub, Roheits- und/oder Eigentumsdelikte in besonderen Fällen, begangen zu haben

oder

B. innerhalb eines Jahres in mindestens zehn Fällen Straftaten von einigem Gewicht begangen zu haben und bei denen die Gefahr einer sich verfestigenden kriminellen Karriere besteht.“
Die Arbeit der Abteilung 47 ist außerordentlich erfolgreich. Bei derzeit insgesamt 367 eingetragenen Intensivtätern wurden in 445 Verfahren (Stand 5. September 2005) von dieser Abteilung Anklagen erhoben. In 351 Fällen ergingen gerichtliche Entscheidungen, die hinsichtlich der eingetragenen Intensivtäter fast ausnahmslos auf Jugend- oder Freiheitsstrafen hinausliefen. Bislang sind bereits 233 Fälle rechtskräftig abgeschlossen. Gegen 160 eingetragene Intensivtäter wird derzeit Untersuchungs- bzw. Strafhaft oder Unterbringung vollzogen. Insgesamt 25 Täter sind gegenwärtig vom Vollzug der Untersuchungshaft verschont.

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