Donnerstag, 3. November 2005

Anwaltszahlen in Rheinland-Pfalz

Im 1. Halbjahr 2005 waren bei rheinland-pfälzischen Gerichten 4.260 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen. Dies teilte Justizstaatssekretärin Dr. Stefanie Lejeune mit. Dies bedeute eine erneute Steigerung gegenüber dem Vorjahr (2004: 4.172). Damit setze sich die seit Jahren zu verzeichnende stetige Zunahme fort. 1996 seien in Rheinland-Pfalz nur 2.876 Anwälte zugelassen gewesen, 1992 gar nur 2.376. In 13 Jahren sei die Zahl der Anwältinnen und Anwälte in Rheinland-Pfalz somit um über 70 % gestiegen, erklärte die Staatssekretärin.

Neu zugelassen wurden im 1. Halbjahr 2005 landesweit 169 Rechtsanwälte. Gleichzeitig schieden 81 aus, sodass sich die Gesamtzahl um 88 erhöhte. Von den 4.260 in Rheinland Pfalz zugelassenen Anwälten sind 3.002 im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und 1.258 im Bezirk des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken ansässig.

Lejeune verwies in diesem Zusammenhang auf die ungünstigen Berufsaussichten für den juristischen Nachwuchs. Da die Justiz, die öffentliche Verwaltung und die private Wirtschaft nur wenige Absolventen aufnehmen könnten, drängten immer mehr Berufsanfänger in die Anwaltschaft. Bundesweit seien im ersten Halbjahr 2005 über 125.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zugelassen gewesen (2003: etwa 113.000). Dies zeige, dass auch die Anwaltschaft ausgelastet sei und kaum noch Zuwächse verkrafte, so Lejeune. (Pressemeldung des Justizministeriums Rheinland-Pfalz)

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