Donnerstag, 10. November 2005

BAfög-Betrugsverfahren in Rheinland-Pfalz

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Koblenz:

"Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit dem ungerechtfertigten Bezug von Leistungen nach dem BAföG - Zahlreiche Verfahren gegen Studierende erledigt

Im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Staatsanwaltschaften Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier) haben die Universitäten, aber auch andere Ausbildungsträger, den Staatsanwaltschaften bis Ende September 2005 insgesamt 1585 Verfahren vorgelegt, in denen gegen Studierende der Vorwurf unzutreffender Vermögensangaben im Zusammenhang mit dem Antrag auf BAföG-Unterstützung erhoben wurde. Davon haben die Staatsanwaltschaften 1311 Verfahren abschließend bearbeitet. Offen sind mithin derzeit noch 274 Verfahren.

Die abgeschlossenen 1311 Verfahren wurden wie folgt erledigt, soweit sie nicht an andere Staatsanwaltschaften abgegeben werden mussten:

In 782 Fällen erfolgte eine Einstellung des Verfahrens, in der Regel gegen eine Geldauflage in abgestufter Höhe (§ 153a StPO). In 213 Fällen wurden Strafbefehle beantragt, während in 7 Fällen Anklage erhoben wurde. 29 Fälle betrafen Jugendliche, bei denen im Diversionsverfahren nach Durchführung erzieherischer Maßnahmen von der Verfolgung abgesehen wurde. Schließlich wurde das Verfahren in 139 Fällen eingestellt, weil ein Tatnachweis nicht zu führen war.

Die vorstehend gemachten Angaben zu den Erledigungen belegen, dass die Staatsanwaltschaften von den ihnen zur Verfügung stehenden Sanktionsmöglichkeiten maßvollen Gebrauch machen und je nach Höhe des Schadens und den Gegebenheiten des Einzelfalles abgestuft vorgehen. Die Staatsanwaltschaften gehen davon aus, dass die Universitäten, aber auch andere Ausbildungsträger, noch weitere Verfahren vorlegen werden.

Hintergrundinformation:

Die beiden Generalstaatsanwaltschaften des Landes in Koblenz und Zweibrücken haben sich im Jahr 2004 auf eine einheitliche Sanktionspraxis verständigt und einen Sanktionsrahmen festgelegt. Damit ist gewährleistet, dass im Land ein einheitlicher Strafrahmen angewendet wird."

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