Der Kollege Folkert Janke hat in Recht und Alltag darauf hingewiesen. Das OLG Frankfurt am Main beschäftigte sich in seinem Urteil vom 25.11.2005 - 24 U 128/05 - mit der Reichweite der Haftung von Reitlehrern und der Frage, wann Handeln auf eigene Gefahr vorliege.
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