Der Deutsche Bundestag hat am 10.03.2006in erster Lesung über den Regierungsentwurf zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten beraten. LiNo hat hier unter Hinweis auf den Entwurf berichtet.
Das BMJ weist auf folgende Beispiele hin, bei denen denen Lücken auf den Zugriff auf Vermögen von Straftätern aus strafbaren Handlungen geschlossen werden sollen:
Das BMJ weist auf folgende Beispiele hin, bei denen denen Lücken auf den Zugriff auf Vermögen von Straftätern aus strafbaren Handlungen geschlossen werden sollen:
Ein Täter betrügt zahlreiche Personen um geringe Geldbeträge, zum Beispiel durch den verschleierten Verkauf minderwertigen Fleisches. Er erzielt dadurch einen beträchtlichen Gewinn, der von der Staatsanwaltschaft zugunsten der Geschädigten sichergestellt wird. Die Geschädigten sehen im Hinblick auf ihren jeweils relativ geringen Schaden davon ab, gegen den Betrüger gerichtlich vorzugehen und einen Titel zu erwirken.
Der Betrüger hat jeweils große Schadenssummen "ergaunert", etwa durch falsche Angaben über Kapitalanlagen. Die Geschädigten machen ihre Ansprüche aber nicht geltend, weil es sich bei dem von ihnen eingesetzten Vermögen jeweils um "Schwarzgeld" (unversteuerte Einnahmen) handelte.
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