Die Auslieferung deutscher Staatsbürger zum Zwecke der Strafverfolgung genauer zu regeln, ist Ziel eines Gesetzentwurfes der Bundesregierung (16/1024). Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD hatten dazu bereits einen wortgleichen Entwurf (16/544) eingebracht, der Anfang Februar in erster Lesung beraten und zur Beratung an den Rechtsausschuss überwiesen worden war.
Der jetzt vorgelegte Regierungsentwurf enthält die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Regierung. Die Länderkammer verlangt - wie in ihrer Sitzung am 10. März beschlossen - umfangreiche Änderungen.
So wird beispielsweise gefordert, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der Auslieferung von Deutschen beachtet und im Gesetz deshalb ausdrücklich angesprochen werden müsse. Die Bundesregierung hält dies nicht für erforderlich, ja sogar für "kontraproduktiv".
Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes allein zugunsten deutscher Staatsangehöriger könnte in der Rechtspraxis den Eindruck hervorrufen, dass bei der Auslieferung eines Ausländers der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht beachten sei. Dies sei falsch, so die Regierung.
Quelle: HEUTE IM BUNDESTAG **** PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES *****
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Berlin: Di, 28.03.2006 Redaktionsschluss: 14:40 Uhr (098)
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