Justizminister Mertin, Rheinland-Pfalz, erklärte, dass in 250 Ermittlungsverfahren im Bereich der Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz Telefonüberwachungsmaßnahmen angeordnet wurden (2004: 171, 2003: 177). Dies sind etwa 90 Prozent aller Fälle aus dem Jahr 2005. „Bei Drogenhändlern, die ihre Geschäfte in der Regel telefonisch verabreden, ist der Einsatz von Telefonüberwachungen erforderlich, um konkrete Ermittlungserfolge zu erreichen. Zudem wechseln die Beschuldigten häufig ihre Chipkarten für Mobilfunkanschlüsse, so dass für den neuen Anschluss vielfach ein gesonderter Beschluss herbeigeführt werden muss", erklärte Mertin. Im Jahr 2005 ist in 276 strafrechtlichen Ermittlungsverfahren eine Telefonüberwachung angeordnet worden. Das sind 61 Verfahren mehr als 2004 (215) und bedeutet eine Zunahme von etwa 28 Prozent.
Im Jahre 2003 erfolgte eine Anordnung in 224 Verfahren, 2002 in 206 und 2001 in 170 Verfahren.
Deutlich angestiegen sei auch die Anzahl der Betroffenen, erläuterte der Minister. Sie stieg um rund 40 Prozent von 381 Personen im Jahr 2004 auf 533 Personen im Jahr 2005. 2003 waren 397 Personen betroffen.
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Im Jahre 2003 erfolgte eine Anordnung in 224 Verfahren, 2002 in 206 und 2001 in 170 Verfahren.
Deutlich angestiegen sei auch die Anzahl der Betroffenen, erläuterte der Minister. Sie stieg um rund 40 Prozent von 381 Personen im Jahr 2004 auf 533 Personen im Jahr 2005. 2003 waren 397 Personen betroffen.
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