Pressemitteilung des Direktors des Amtsgerichts Landau:
In dem Arbeitsgerichtsprozess der Angestellten des Amtsgerichts, die gegen ihre fristlose Kündigung wegen Telefonmissbrauchs nach ihrem Gewinn in dem Gewinnspiel des Radio-Senders RPR 1 („Das mysteriöse Geräusch“) geklagt hat, haben sich die Parteien geeinigt und dem Arbeitsgericht die Annahme eines Vergleichs erklärt. Dieser Vergleich muss jetzt nur noch vom Arbeitsgericht bestätigt werden.
Die Angestellte nahm einen Vorschlag ihres Arbeitgebers an, wonach sie ihren Arbeitsplatz bei dem Amtsgericht Landau nicht zurückerhält, ihre offenen Telefongebühren mit der Gewinnhotline begleicht und zuviel erhaltenen Lohn zurückerstattet. Andererseits erhält die Angestellte das ihr gemäß Tarifvertrag zustehende Entgelt für die noch offen stehenden Urlaubstage und ein Arbeitszeugnis. Arbeitslohn vom Zeitpunkt der Kündigung am 21.10.2005 bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses am 31.12.2005 erhält sie nicht. Im Übrigen war man sich einig, dass keine weiteren finanziellen Ansprüche wechselseitiger Art mehr bestehen.
Die 42-jährige Andrea M. hatte während der Arbeitszeit von ihrem dienstlichen Telefonapparat insgesamt 290-mal für 49 Cent pro Anruf auf Kosten des Steuerzahlers bei dem Sender angerufen und den Hauptgewinn erlangt. Das Vertrauen des Arbeitgebers in die Integrität der Mitarbeiterin wurde dadurch nachhaltig zerstört. Die Fortsetzung ihrer Tätigkeit als Justizangestellte bei einem Amtsgericht war nicht mehr möglich. Das Arbeitsverhältnis wurde daher am 21.10.2005 fristlos gekündigt. Ein vor dem Arbeitsgericht im Gütetermin am 6.12.2005 geschlossener Vergleich ähnlichen Inhalts war von der Justiz zunächst widerrufen worden, insbesondere weil die offen stehenden Zahlungen damals noch nicht genau beziffert werden konnten.
Landau in der Pfalz, den 08.03.2006 DIREKTOR DES AMTSGERICHTS
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen