Betrifft: Vorgeschlagene Rahmenrichtlinie gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Nach der 2642. Ratssitzung – Justiz und Inneres – am 24. Februar 2005 in Brüssel stellte der Rat fest, dass er auf seiner 2489. Sitzung am 27./28. Februar 2003 einer Einigung über die vorgeschlagene Rahmenrichtlinie gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sehr nahe gewesen sei, jedoch sei eine der "wenigen Schwierigkeiten", die auf dieser Sitzung nicht ausgeräumt werden konnten, ein "genereller Prüfungsvorbehalt vonseiten einer Delegation" gewesen. Könnte der Rat mitteilen, welche Delegation diesen Vorbehalt geäußert hatte, und Auskunft darüber geben, ob dieses Problem inzwischen gelöst ist.
2. SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4217/05 von Proinsias De Rossa (PSE) an den Rat
Betrifft: Vorgeschlagene Rahmenrichtlinie gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
Bezug nehmend auf die Diskussion während der Mittagssitzung des Rates „Justiz und Inneres“ am 2. Juni 2005 wird der Rat um Auskunft darüber ersucht, wann er seiner Meinung nach in der Lage sein wird, die Rahmenrichtlinie gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verabschieden, die von der Kommission im November 2001 vorgeschlagen und mit Änderungen vom Europäischen Parlament im Juli 2002 gebilligt worden war. Wann wird der Rat das Europäische Parlament zu diesem Vorschlag erneut konsultieren, wie es in der Entschließung des Parlaments vom 28. April 2005 zur Lage der Roma in der EU gefordert wurde (P6_TA(2005)0151)?
Was gibt es noch an ungelösten Problemen, durch die sich die Verabschiedung dieser vorgeschlagenen Rahmenrichtlinie verzögert?
Vorentwurf einer Antwort vom 09.02.2006:
VORENTWURF EINER GEMEINSAMEN ANTWORT AUF DIE SCHRIFTLICHEN ANFRAGEN E-4216/05 und E-4217/05 von Proinsias De Rossa (PSE) vom 22.11.2005
Der Herr Abgeordnete wird darauf hingewiesen, dass der ursprüngliche Vorschlag für den Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit von der Europäischen Kommission am 29. November 2001 vorgelegt worden ist. Auf der Ratstagung im Februar 2003 konnte trotz umfassender Prüfung keine Einigung über den Vorschlag erzielt werden. Im März 2003 legte die italienische Delegation eine Alternativfassung des Entwurfs für einen Rahmenbeschluss vor, der aber nicht die Unterstützung der Delegationen fand. Am 24. Februar 2005 beauftragte der Rat die Gruppe "Materielles Strafrecht", die Prüfung des Entwurfs für einen Rahmenbeschluss wieder aufzunehmen. Dementsprechend nahm die Gruppe Beratungen zu dem Entwurf auf der Grundlage des 2003 erreichten Sachstands auf.
Bei den Beratungen über den Rahmenbeschluss auf der Tagung des Rates vom 2. und 3. Juni 2005,auf die sich der Herr Abgeordnete bezieht, hat sich herausgestellt, dass keine Aussicht auf Einvernehmen zwischen den Mitgliedstaaten besteht.
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