Samstag, 20. Mai 2006

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz auf der langen Bank

Ob es an der frühen Beschlussunfähigkeit des Bundestages am 19.05.2006 lag, oder ob der Gesetzentwurf des AGG entgegen den Erwartungen kurzfristig von der Tagesordnung genommen wurde, weiß ich nicht. Der Kollege Wüst hat jedenfalls schon darauf hingewiesen, dass dieser Punkt nicht auf der Tagesordnung stand. Das AGG oder eine andere Regelung sollte jedenfalls allein aus wirtschaftlichen Gründen nicht allzu lange auf sich warten, da die die Fristen zur notwendigen Umsetzung der Richtlinien der EG in nationales Recht teilweise schon abgelaufen sind und Strafzahlungen von 900.000,00 € pro Tag denkbar sind, wenn die Richtlinien nicht umgesetzt werden. Richtlinien, Hinweise speziell zu recht geringen Auswirkungen auf die Vertragsfreiheit im rein zivilrechtlichen Bereich - speziell Mietrecht . und die Quellen sind hier zusammengefasst.

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