Samstag, 27. Mai 2006

Ergebnisse der Pressekonferenz zum Amoklauf am Hauptbahnhof

Weitere Pressemitteilung der Berliner Polizei zum Amoklauf am Haupbahnhof: 27.05.2006 - 18:50 Uhr - Verletzte nach Messerangriff - Eines der ersten Opfer offenbar HIV-Positiv:

Nach dem Amoklauf eines 16-jährigen Schülers am Rande der Eröffnung des Berliner Hauptbahnhofes in der vergangenen Nacht haben sich neue Erkenntnisse herausgestellt.

Nach den Angaben einer der zuerst verletzten Personen ist diese HIV-Positiv. Eine Infektion der im Anschluss verletzten Menschen ist nicht zwingend die Folge, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Daher werden alle bei den Angriffen verletzten Personen gebeten, sich umgehend zur ärztlichen Begutachtung in die Rettungsstelle des Klinikums der Charité Campus Mitte, Schumannstraße 20-21, oder zur Rettungsstelle Innere Medizin des Campus Rudolf-Virchow-Klinikums am Augustenburger Platz 1 im Wedding zu begeben. Wer keine Möglichkeit hat, sich selbst in die Rettungsstellen zu begeben, kann die Polizei über den Notruf 110 alarmieren.

Weitere Informationen zum Stand der Ermittlungen und dem Geschehensablauf gaben Polizeivizepräsident Gerd Neubeck, Innensenator Dr. Ehrhart Körting, der amtierende Landesbranddirektor Wilfried Gräfling, die Leitende Oberstaatsanwältin Ute Segelitz und der Leiter der 3. Mordkommission des Landeskriminalamtes Klaus Ruckschnat auf einer Pressekonferenz im Polizeipräsidium in Berlin-Tempelhof am Nachmittag bekannt.

Demnach bemerkten Zeugen den 16-jährigen Neuköllner Schüler in Begleitung mehrerer Bekannter schon eine Stunde vor dem Eingang der ersten Notrufe bei Polizei und Feuerwehr am Washingtonplatz auf der Eröffnungsfeier. Bereits hier machte der Jugendliche einen stark alkoholisierten Eindruck. Nach dem Ende der Veranstaltung entfernten sich Tausende Besucher vom Hauptbahnhof in alle Richtungen. Gegen 23 Uhr 30 gingen, wie berichtet, die ersten Notrufe ein. Die Ermittlungen ergaben, dass der Schüler zuerst östlich des Reichstages offenbar ziellos Passanten angegriffen hatte. Er rempelte sie an und stach ihnen mit einem Messer teilweise von hinten in den Rücken, das Gesäß oder in den Oberschenkel. Andere wurden hingegen auch von vorne angegriffen. Sein Weg führte vom Reichstag über das Reichstagsufer, die Wilhelmstraße, Luisenstraße, Adele-Schreiber-Krieger-Straße bis zum Kapelle-Ufer, wo er von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes des Veranstalters festgehalten wurde, da er einer Frau in den Magen geboxt hatte. Als ein Zeuge ihn als den Täter zu den zahlreichen Angriffen identifizierte, übergaben ihn die Mitarbeiter gegen 23 Uhr 46 an die Polizei. Weitere Zeugen erkannten den Jugendlichen auf vorgelegten Lichtbildern als Angreifer wieder.

In seiner Vernehmung zeigte er sich gesprächsbereit, bestritt jedoch die Taten entschieden und verwies auf Erinnerungslücken. Er wird noch heute vom Bereitschaftsstaatsanwalt einem Richter zum Erlass eines Haftbefehls vorgeführt. Die Tatwaffe, ein Messer, hatte der Schüler offenbar schon vorher mit sich geführt. Hinweise zur Motivation des Täters, der bisher nur wegen einer einfachen Körperverletzung sowie einer Sachbeschädigung polizeilich in Erscheinung getreten war, haben die Ermittler zurzeit noch nicht.

Von den im Moment 28 erfassten Verletzten befinden sich noch 15 in stationärer Behandlung, Lebensgefahr besteht bei keinem mehr. Über 60 Zeugen sagten bisher bei den Ermittlern aus. Trotzdem sucht die Polizei noch nach weiteren Hinweisgebern, um den Tatablauf möglichst lückenlos zu rekonstruieren. Hinweise sowie Auskünfte, ob Verwandte von den Angriffen betroffen sind, werden unter der Rufnummer 030/4664-911301 entgegen genommen bzw. erteilt.

Nach Einschätzung der an der Pressekonferenz teilnehmenden Verantwortlichen ist die Tat in seiner Form atypisch und ein absoluter Einzelfall. Bei aller Planung und Vorbereitung ist ein solches Ereignis nicht vorhersehbar und daher kaum zu vermeiden. Der Einsatzverlauf ist aus Sicht von Polizei und Feuerwehr „nahezu sensationell schnell“ und hochprofessionell erfolgt.


Inzwischen soll das Amtsgericht Tiergarten einen Haftbefehl gegen den Festgenommenen erlassen haben.

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