Freitag, 18. August 2006

100 EURO Unterhalt im Monat für Hündin Angie - bis an ihr Lebensende

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat im Urteil des 2. Zivilsenats vom 12. Mai 2006 – 2 UF 87/05 – dem "ehelichen Hund" Angie Unterhalt bis zum Lebensende zu gesprochen: Bei der Scheidung hatten frühere Eheleute vertraglich vereinbart, dass der Ehemann für den gemeinsamen Hund Angie, der bei seiner Frau bleiben sollte, bis zu dessen Tod monatlich 100 € zahlen sollte. Dem Mann erschien diese Alimente dann nach einiger Zeit doch zu hoch und er kündigte den Vertrag einseitig auf. Frauchen wehrte sich dagegen und verklagte ihn vor dem Familienrichter des Amtsgerichts Ludwigshafen, der ihr Recht gab. Der Beklagte rief dagegen das Oberlandesgericht mit der Berufung an, das jedoch auch „für den Hund" entschied, so dass die monatliche Hundepension bis zu Angies Ableben gezahlt werden muss.Hier ist die kurze Pressemeldung veröffentlicht.

Keine Kommentare: