Die justizpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Mechthild DYCKMANS zum RDG-Entwurf:
Es ist bedenklich, die Rechtsberatung auch für Berufsgruppen zu öffnen, die die zum Schutz der Mandanten geschaffenen besonderen Pflichten und Rechte des Rechtsanwaltes nicht haben. Hierdurch ist die Qualität der Rechtsberatung gefährdet. Kritisch zu sehen ist daher der im Entwurf enthaltene Vorschlag, künftig alle Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung zu erlauben, wenn sie im Zusammenhang mit einer anderen beruflichen Tätigkeit stehen. In diesen Fällen soll die Rechtsdienstleistung künftig auch durch Nicht-Juristen erfolgen dürfen. Dabei wird übersehen, dass auch bei einer Rechtsdienstleistung als „Nebenleistung“ die unabhängige Rechtsberatung gewährleistet sein muss. Gerade Banken sind oft nicht frei von Eigeninteressen. Auch bei der Rechtsberatung als „Nebenleistung“ muss aber der „Verbraucherschutz“ gewahrt werden.
Für Liberale ist es daher eine Selbstverständlichkeit, dass im Entwurf die Vertretung von Mandanten vor Gericht auch weiterhin nur Rechtsanwälten vorbehalten bleibt. Zutreffend darf auch die unentgeltliche und karitative Rechtsberatung ausschließlich durch Volljuristen erfolgen. Dies dient dem Erhalt einer qualifizierten Rechtsberatung. Denn: Das anwaltliche Standesrecht und die anwaltlichen Berufspflichten garantieren für einen größtmöglichen Schutz des Mandanten und für die Qualität der Rechtsberatung. Der Schutz der Mandanten wird gewährleistet durch die Verpflichtung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung und die besonderen strafprozessualen Rechte von Berufsgeheimnisträgern.
Hier die Pressememitteilung als pdf-Datei.
Dem kann ich nur zustimmen.
Eine andere Sicht hier.
4 Kommentare:
"Für Liberale ist es eine Selbstverständlichkeit, dass ..."
... die Liberalität dort endet, wo der Geldbeutel der eigenen Wählerklientel betroffen ist.
Deregulierung? Überall, aber nicht bei Ärzten, Apothekern, Anwälten, Handwerkern usw. usw.
Polemik bringt nichts. Es geht doch um die Frage, ob und inwieweit ein Schutzbedürfnis besteht und ob und wie es durchgesetzt wird. Eins wird auch gern vergessen: Anwälte werden in ihrer Tätigkeit durch Berufspflichten erheblich eingeengt und verpflichtet. Diese Pflichten hätten Hobbyberater nicht.
Leider ist es nicht nur Polemik, wenn man darauf hinweist, dass der "mündige Bürger" die FDP nur dort iteressiert, wo es ihrer Klientel wirtschaftlich nützt.
Der Wertungswiderspruch besteht nach geltendem Recht doch darin, dass es dem "mündigen Bürger" - die Fälle des Beurkundungs- bzw. Anwaltszwangs einmal beiseite gelassen - doch völlig freisteht, ob er überhaupt fachkundigen Rat Dritter einholen oder alles selbst machen will. Aber
wenn er den Rechtsrat Dritter sucht, darf es nur ein zugelassener Anwalt sein. Richtig wäre, den Rechtssuchenden selbst entscheiden zu lassen, ob er einen Anwalt mit allen Garantien will (was ihm zweifellos zu raten wäre) oder die im Zweifel preisgünstigere Beratung durch den Nichtanwalt. Das RDG ist insofern nur ein Schritt in die richtige Richtung, mehr nicht.
Richtig - das ist eine Wertungsfrage. Ich habe mich entschieden, wie gewertet werden sollte. Allerdings bin ich nicht neutral, sondern betroffen. Ist übrigens nicht jede Partei bemüht, die Interessen ihrer mutmaßlichen Wähler zu wahren?
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