Samstag, 2. September 2006

Polizeidienstsport im Freibad gratis

Nach einer Kooperationsvereinbarung der Berliner Bäderbetreiebe (BBB) mit der Berliner Polizei vom 19. Juni 2006 ist es Polizeibeamten aus Gründen einer sicherheitsverbessernden Präsenz gestattet, während der Sommersaison 2006 zur Ausübung des Dienstsportes die Freibäder der Berliner Bäderbetriebe kostenfrei zu nutzen. Die Beamten sind verpflichtet, sich beim Betreten und Verlassen unter Vorlage des Dienstausweises beim Aufsichtspersonal zu melden und diesem während ihres Aufenthaltes im Bad jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.

Das hat am 13.07.2006 im Freibad Pankow nicht gereicht. Es musste Verstärkung her:

Ursächlich für den Polizeieinsatz am 13. Juli 2006 gegen 16.00 Uhr im Sommerbad Pankow war das Verhalten von ca. 200 Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die in den Bereichen der Rutsche und des Sprungturmes randalierten. Sie rissen die dort befindlichen Absperrseile und Haltestangen aus den Verankerungen und warfen diese während des Sprungbetriebes in das Sprungbecken. Badegäste, die sich an der Rutsche aufhielten, wurden mit Fäusten attackiert. Ferner kam es zu beleidigenden Äußerungen gegenüber dem eingesetzten Aufsichtspersonal der Berliner Bäderbetriebe (BBB).

Zum Zeitpunkt des Einsatzes, an welchem insgesamt 16 Einsatzkräfte der Berliner Polizei beteiligt waren, hielten sich nach Auskunft der BBB ca. 2.200 Badegäste im Freibad auf.

Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen wurde ein Diensthund eingesetzt. Bei zahlenmäßiger Überlegenheit des polizeilichen Gegenübers ist die Verwendung eines Diensthundes unter Führung eines Diensthundeführers ein ebenso geeignetes wie effizientes Einsatzmittel. Der Senat hält den situationsbedingten Einsatz von Diensthunden auch in einem Schwimmbad für angemessen. Neben der Fertigung eines polizeilichen Tätigkeitsberichtes wurden jeweils ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruchs, Körperverletzung sowie Diebstahls eingeleitet.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls nahmen vier Beschäftigte der BBB die Betriebs- und Wasseraufsicht im Schwimm-, Sprung- und Erlebnisbereich des Freibades wahr. Die zahlenmäßig überlegenen Jugendlichen ignorierten die vom Aufsichtpersonal ausgesprochenen Ermahnungen und Verbote; die Situation eskalierte. Eine Durchsetzung der Haus- und Badeordnung und somit die Gewährleistung der Sicherheit der anderen Badegäste war für das vorhandene Aufsichtpersonal mit eigenen Kräften nicht mehr realisierbar.

Auf Grund der entstandenen akuten Gefährdungslage war eine Räumung des besagten Bereiches erforderlich. Beim Eintreffen der polizeilichen Einsatzkräfte flüchteten die randalierenden Jugendlichen in Richtung der Liegewiese. Eine Feststellung aller beteiligten Straftäter war somit nicht mehr möglich. Da nicht sichergestellt werden konnte, dass von den „unentdeckt“ im Freibad verbliebenen Personen nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen weitere Straftaten begangen werden und sie somit neue Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verursachen könnten, war die Schließung des Freibades erforderlich.

Da es seitens der Badegäste bezüglich des Polizeieinsatzes und der damit verbundenen Räumung des Freibades keine Beschwerden gab, geht der Senat davon aus, dass die Besucher des Bades Verständnis für diese Maßnahme aufbrachten und der Einsatz keine negativen Konsequenzen für das Image des Pankower Freibades zur Folge hat.
Seitens der BBB kommt ausschließlich den Erforder-nissen entsprechend qualifiziertes Personal zum Einsatz. Aufsichtskräfte unterziehen sich regelmäßigen Schulungen und erfüllen alle Voraussetzungen, die für die Durchsetzung der Haus- und Badeordnung sowie für die Gewährleistung der Betriebs- und Wasseraufsicht erforderlich sind. Des Weiteren nahmen die im Freibad Pankow beschäftigten Mitarbeiter vor Saisonbeginn an einem vom Polizeiabschnitt 17 initiierten Antigewaltseminar teil.
Vor diesem Hintergrund und den gezeigten Erfahrungen gibt es seitens des Senats keine Bedenken in Bezug auf die Befähigung des im Freibad Pankow beschäftigten Personals bezüglich der Durchsetzung von Sicherheit und Ordnung im Bereich des Bades.
In der Konsequenz des Vorfalls wurde seitens der BBB die Anzahl der Wachschutzkräfte erhöht. Zusätzlich erfolgen Taschenkontrollen sowie verstärkte Maßnahmen zur Durchsetzung der Hausverbote vor Betreten des Kassenbereiches.

Nach Eintreffen der Einsatzkräfte beruhigte sich die Lage. Der Senat hält den Polizeieinsatz im Freibad Pankow für angemessen.
Für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie die Durchsetzung der Haus- und Badeordnung innerhalb des Badebetriebes zeichnet ausschließlich das eingesetzte Personal der BBB verantwortlich. Bei einer Sicherheitsbesprechung zwischen Mitarbeitern der BBB und der zuständigen Polizeidirektion 1 wurde eine temporäre Unterstützung durch Präventionsmaßnahmen und den Einsatz uniformierter Präsensstreifen vereinbart. Weiter führende Konsequenzen für zukünftige Einsätze dieser Art sind nicht erforderlich.

(Antwort des Senators für Inneres in Berlin auf eine kleine Anfrage im Berliner Abgeordnetenhaus)

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