Politikerinnen zeigten sich von Seyran Ates Schritt sehr betroffen. Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) sagte: „Jeder, der droht, muss deutlich merken, dass sein Ansinnen nicht fruchtet.“ Die Abgeordneten Ülker Radziwill (SPD), Mieke Senftleben (FDP) und Evrim Baba (Linkspartei) wollen Ates unterstützen. Baba sagte: „Es ist leider Realität, dass kritische Frauen gegen Fundamentalismus und Islamismus des Öfteren mit ihrem Leben bezahlen müssen.“ Grünen-Fraktionschefin Sibyll Klotz schlug eine Unterstützungskampagne vor. Auch Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, findet Ates’ Konsequenz „dramatisch“. Deshalb müssten Berufskollegen mit Ates „unbedingt Solidarität“ zeigen.
Weitere Meldungen des Tagesspiegels hier, hier und hier.
Der Druck, unter dem die Rechtsanwältin Ates stand, ergibt sich zum Beispiel aus dieser Schilderung.
Hier ist ein lesenswertes Interview mit Seyran Ates in der TAZ zu finden.
Der TAZ-Kommentar Alarm für den Rechtsstaat , GeistesWelt (Heute die und morgen du!) und NETZEITUNG DEUTSCHLAND beschäftigen sich weiter mit der Situation.
Hier ist der Kommentar vom FAZ-Net zu finden.
Mariam Lau in der Welt über die Frauenrechtlerin Seyran Ates.
Außerdem in der Welt: Politiker und Anwälte wollen Seyran Ates helfen (Größere Anwaltskanzlei, die Anwaltstätigkeit geschützter ermöglicht?).
Ähnlich Schellenberg/Berliner Anwaltsverein im Deutschlandradio.
Der Deutsche Juristinnenbund äußert Bestürzung.
s. im übrigen LiNo hier
und LiNo zum Entwurf eines Zwangsheirat-Bekämpfungsgesetzes.
Wesentlicher Inhalt des Entwurfs (u.a.):
„ § 234 b StGB-Entwurf Zwangsheirat(1) Wer eine andere Person rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zur Eingehung der Ehe nötigt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich
2 Kommentare:
Solch Verhalten türkischer und anderer islamistsch-fundamentalistischer Kräfte des politischen Islam darf in Deutschland keinesfalls geduldet werden und muss unter Ausschöpfung des vollen Strafrahmens jeweils zeitnah geahndet werden.
Der Rechtsstaat muss sich sich durchsetzen. Das heisst die Strafverfolgungsbehörden und die Richter haben die Taten wie jede andere Straftat zügig zu verfolgen und ggf. zur Verurteilung zu bringen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Maßstab der Richter müssen die Regeln des Strafgesetzbuchs sein und nicht noch so berechtigte politische Forderungen. Man kann nur hoffen, dass die frühere Tendenz zu mildernden Überlegungen bei Tätern aus fremden Kulturkreisen bei der Abwägung zu den strafschärfenden Überlegungen richtigerweise gering eingeschätzt werden. Diese Überlegung ändert nichts an Folgendem: Es spricht alles dafür, das Gefährdungspotenzial in derartigen Fällen als sehr hoch anzusehen, so dass die Strafverfolgungsorgane verpflichtet sind, in begründeten Verdachtsfällen schnell und notfalls hart einzugreifen. Die Möglichkeiten sind allerdings leider bekannternmaßen begrenzt, aber keinesfalls aussichtslos.
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