Dienstag, 27. Februar 2007

Schulden fürs Leben

Pressemeldung vom 27.02.2007
Die Staatsanwaltschaft Mainz geht nach den durchgeführten Ermittlungen davon, dass der junge Mann damit beauftragt worden war, einen landwirtschaftlichen Anhänger mit einem Traktor von einem abgeernteten Getreidefeld zu holen. Sie wirft ihm aufgrund eines Sachverständigengutachtens vor, dass sich das Gefährt beim Ankuppeln des Anhängers aus Unachtsamkeit und wegen eines Verstoßes gegen Sicherheitsvorschriften auf dem leicht abfallenden Gelände in Bewegung setzte und auf die an dem Feld vorbeiführenden Bahngleise rollte. Ein in diesem Moment sich aus Richtung Mainz nähernder Regionalzug konnte trotz Notbremsung nicht mehr angehalten. Er fuhr auf das Gefährt auf und entgleiste. Hierbei wurden 13 der 51 der sich in der Regionalbahn befindlichen Fahrgäste zumeist leicht verletzt. Es entstand ein Sachschaden an den Schienen und dem Triebwagen in Höhe von ca. 2 Mio. Euro.

Folge: Die Staatsanwaltschaft Mainz hat gegen einen 20jährigen Mann aus Mainz-Marienborn Anklage zum Jugendrichter wegen fahrlässiger Gefährdung des Schienenbahnverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung erhoben.

Elektronische Handelsregistereintragung bei dem AG Charlottenburg im Eiltempo

Seit Januar 2007 quälen sich Notare, Richter und Rechtspfleger mit den Tücken der Software zur Übertragung von Handelsregisteranmeldungen. Stichworte überwiegend: SigNotar, XNotar und egvp-client. Manchmal schimmern die Möglichkeiten schon durch:

Notarielle Beurkundung u.a. einer Gesellschafterversammlung am Abend des 20.02.2007, in der die Kapitalerhöhung einer GmbH, die Änderung des Gegenstandes der Gesellschaft und die völlige Neuformulierung der Satzung beschlossen wird. Die Anmeldung bei dem Handelsregister wird auch gleich beglaubigt.

Die elektronische Anmeldung bei dem Amtsgericht Charlottenburg - Registergericht - ist kurz nach Mitternacht erledigt.

Schon am 22.02.2007 werden die Änderungen in das elektronische Handelsregister eingetragen.

Nur die Eintragungsmitteilung des Registergerichts landet nicht zeitnah im elektronischen Postfach des Notars, sondern wird mit der Briefpost versandt - Ankunft der Eintragungsmitteilung: am 27.02.2007.

Aber immerhin, die Entwicklung weckt die Hoffnung auf eine nachhaltige Beschleunigung der Handelsregistereintragungen.

Samstag, 24. Februar 2007

Spurensicherung und ED-Maßnahmen in Berlin 2006

Wen es interessiert:

In den örtlichen Polizeidirektionen und im Landeskriminalamt Berlin wurden nach Auskunft des Berliner Senats im Abgeordnetenhaus im Jahr 2006 insgesamt 48.987 daktyloskopische Spuren gesichert.

Sie gliedern sich auf die örtlichen Polizeidirektionen und das Landeskriminalamt wie folgt:

Direktion 1: 7947
Direktion 2: 8031
Direktion 3: 6591
Direktion 4: 5942
Direktion 5: 6456
Direktion 6: 7654
LKA: 6366

Erkennungsdienstliche Maßnahmen 2006:

In Berlin wurden im Jahr 2006, ebefalls nach Auskunft des Berliner Senats im Abgeordnetenhaus, insgesamt 26.346 ED-Behandlungen durchgeführt.

Die Verteilung nach anordnenden Dienststellen ist nachfolgender Übersicht zu entnehmen:

Dienststelle ED-Behandlungen gesamt
Direktion 1: 2.956
Direktion 2: 2.692
Direktion 3: 4.314
Direktion 4: 4.379
Direktion 5: 4.336
Direktion 6: 4.426
Direktion
Zentr.Aufgaben: 1.402
LKA: 1.751
sonst.: 90
Gesamt: 26.346


Quellen: hier und hier

Donnerstag, 15. Februar 2007

Dienstag, 13. Februar 2007

Tierärztlichen Notfalldienst versäumt: Tierarzt muss 5000 Euro zahlen

Pressemitteilung: Weil ein Mainzer Tierarzt (Beschuldigter) während seines Notfalldienstes nicht erreichbar war, hat er seine Berufspflichten verletzt. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz (Berufsgericht für Heilberufe) festgestellt und den Veterinär zu einer Geldbuße von 5.000,-- € verurteilt.

Erläuterung: Tierärzte in Rheinland-Pfalz sind ebenso wie Ärzte, Zahnärzte oder Apotheker Mitglieder in öffentlichen Berufsvertretungen (Kammern).

Das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Mainz ist für Rheinland-Pfalz insgesamt zuständig. Es entscheidet in der Besetzung mit einem Verwaltungsrichter (Vorsitzender) und zwei Fachbeisitzern. Ihm obliegt die Entscheidung über berufsgerichtliche Maßnahmen in Fällen, in denen ein Kammermitglied seine Berufspflichten schuldhaft verletzt hat. Eine der möglichen berufsgerichtlichen Maßnahmen ist die Verhängung einer Geldbuße bis zu 100.000,-- €.

Zu dem entschiedenen Fall

Der Beschuldigte war für zwei Tage für den Tierärztlichen Notfalldienst in Mainz bestellt worden. Wegen eines Notfalls versuchte der Besitzer eines Kaninchens im Zeitraum von zwei Stunden mehrfach vergeblich, den Arzt telefonisch zu erreichen. Er begab sich außerdem zu dessen Praxis und bemühte sich dort eine halbe Stunde lang erfolglos, sich bemerkbar zu machen, obwohl die Rollläden hochgezogen und das Klingelschild beleuchtet waren.

Der Beschuldigte hat sich in der Sache nicht geäußert.

Die Richter haben festgestellt, dass der Beschuldigte seine Berufspflichten verletzt hat, weil er während seines Notdienstes zwei Stunden lang nicht erreichbar gewesen sei. Kern der Notfalldienstpflicht sei die ständige Erreichbarkeit des Notfallarztes für Behandlungen und zur Entgegennahme von Patientenanmeldungen während der gesamten Dienstzeit. Der zum Notdienst eingeteilte Arzt müsse sowohl telefonisch erreichbar als auch für unangemeldet in die Praxis kommende Notfallpatienten Vorsorge treffen. Diese Pflichten habe der Beschuldigte verletzt, indem er in der besagten Zeit weder telefonisch noch in seiner Praxis erreichbar gewesen sei. Der tierärztliche Beruf erleide gerade durch Fehlleistungen im Notfall- und Bereitschaftsdienst erheblichen Vertrauens- und Ansehensverlust. Von daher und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Beschuldigte schon zweimal wegen Verletzung seiner Berufspflichten zu Geldbußen verurteilt worden sei, sei eine Geldbuße von 5.000,-- € angemessen, um den Arzt anzuhalten, künftig seine Berufspflichten zu erfüllen.

Keine Zweitwohnungssteuer bei Studenten

Pressemitteilung: Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.

Der Antragsteller ist mit Hauptwohnsitz in der elterlichen Wohnung in Landau und mit Nebenwohnsitz in seinem Studienort Mainz gemeldet. Die Stadt forderte von ihm für die Nebenwohnung Zweitwohnungssteuer in Höhe von 340,00 € jährlich. Den Antrag, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs gegen den Steuerbescheid anzuordnen, lehnte das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht gab dem Antragsteller jedoch Recht.

Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer von Studierenden, die am elterlichen Wohnsitz mit Hauptwohnung gemeldet seien und am Studienort eine Nebenwohnung nutzten, verstoße gegen den Grundsatz der Steuergerechtigkeit. Der Studierende habe bereits keine rechtliche und tatsächliche Verfügungsmöglichkeit über die in der elterlichen Wohnung genutzten Räumlichkeiten und deshalb im steuerrechtlichen Sinne keine Hauptwohnung inne. Darüber hinaus sei die Zweitwohnungssteuer nur gerechtfertigt, wenn das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Erstwohnung den Schluss auf eine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zulasse. Studierende, die während des Semesters am Studienort eine Nebenwohnung unterhielten, im Übrigen aber den Wohnraum der Eltern als Teil der Unterhaltsleistung nutzten, stellten jedoch im allgemeinen keine besondere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit unter Beweis, so das Oberverwaltungsgericht.

Beschluss vom 29. Januar 2007, Aktenzeichen 6 B 11579/06.OVG


Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 56068 Koblenz
- Pressestelle -

Dieser vorläufige Beschluss wurde am 22.04.2008 vom OVG Rheinland-Pfalz bestätigt. Vgl. hier.

Samstag, 10. Februar 2007

Materieller Kostenerstattungsanspruch

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 12.12.2006 - VI ZR 224/05 - übersichtlich aufgeschlüsselt, unter welchen Voraussetzungen Rechtsanwaltskosten von demjenigen erstattet werden müssen, der außergerichtlich eine unbegründete Forderung geltend macht. Wenn sich der zu Unrecht außergerichtlich in Anspruch Genommene allein auf einen materiellrechtlichen Kostenerstattungsanspruch stützt und allein diesen, also seine Rechtsanwaltskosten, einklagt, kann er unter Umständen den Kürzeren ziehen.

Sicherer ist es offensichtlich, eine negative Feststellungsklage zu erheben, aber nur wenn man im Prozess Erfolg hat. Dann hat der erfolgreiche Kläger den sicheren prozessualen Kostenerstattungsanspruch ($$ 91 ff ZPO) auf seiner Seite.