Freitag, 30. März 2007

Babyfanten im Berliner Abgeordnetenhaus

Die Berliner Abgeordneten fragen und fragen ... Ich frage mich, ob die Abgeordneten deshalb von den Wählern ins Abgeordnetenhaus geschickt wurden.

Wir lernen zumindest, dass der Direktor des Tierparks Berlin-Friedrichsfelde, zugleich Vorstandsvorsitzender der Zoologischer Garten Berlin AG, Präsident des Verbandes Deutscher Zoodirektoren und Council-Mitglied des Europäischen Zooverbandes EAZA ist und dass die Überprüfung und Genehmigung der Elefantenhaltung im Rahmen der zu erteilenden Betriebsgenehmigung für den Tierpark Berlin-Friedrichsfelde gemäß §32a NatSchGBln durch die Untere Naturschutzbehörde im Bezirksamt Lichtenberg erfolgt.

Außerdem erfahren wir, dass im Berliner Tierpark grundsätzlich das Elefantenkalb unmittelbar nach der Geburt geborgen und auf seinen gesundheitlichen Zustand untersucht wird. Wenn das Jungtier steht, wird es der Mutter zurückgegeben, wobei dies eine Verfahrensweise der Elefantenzucht ist, die sich im Tierpark mit Ausnahme der Geburt des zweiten Kalbes der Elefantenkuh „Pori“ bewährt hat. Beweis dafür sei die Aufzucht von 8 Elefanten seit 1999.

Na bitte. Schön, dass mal darüber geredet wurde.

Quelle: Drucksache 16 / 10 426

Wann kommt endlich Knut ins Abgeordnetenhaus? Im Bundesumweltministerium ist er ja schon präsent.

Donnerstag, 29. März 2007

Zwillingen droht Fahrtenbuchauflage

Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz: "Die Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung wegen großer Ähnlichkeit mit eineiigem Zwillings­bruder darf zum Anlass für gebührenpflichtige Androhung einer Fahrtenbuchauflage im Wieder­holungsfall genommen worden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rhein­land-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin ist Halterin eines Fahrzeugs, mit dem im August 2005 in Heidelberg eine rote Ampel überfahren wurde. Zur Person des Fahrers machte sie keine Angaben. Auf dem von der Überwachungskamera gemachten Photo war eine männliche Person zu erkennen, die dem Ehemann der Klägerin glich. Dieser äußerte sich zu dem Vorwurf nicht, sondern legte das Photo seines ihm zum Verwechseln ähnlichen eineiigen Zwillingsbruders vor. Daraufhin wurde der von der Stadt Heidelberg gegen den Ehemann der Klägerin erlassene Bußgeld­bescheid aufgehoben. Die beklagte Stadt Pirmasens drohte der Klägerin jedoch für den Wiederholungsfall die Führung eines Fahrtenbuchs an und setzte hierfür eine Verwaltungs­gebühr in Höhe von 10,20 € fest. Die Klägerin hält dies für rechtswidrig, weil die Ermittlung des Fahrers durch Einholung eines anthropologischen Gutachtens möglich gewesen wäre. Dieser Argumentation ist bereits das Verwaltungsgericht nicht gefolgt und wies die gegen die Gebührenfestsetzung gerichtete Klage ab. Das Oberverwaltungs­gericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Die Ermittlungsbehörde habe alle zumutbaren Maßnahmen zur Feststellung des Fahrers durchgeführt. Nachdem die Klägerin und ihr als Fahrer in Betracht kommender Ehemann anlässlich ihrer Anhörung keine verwertbaren Angaben gemacht hätten, sei sie nicht ver­pflichtet gewesen, weitere wenig Erfolg versprechende Ermittlungen vorzunehmen. Ins­besondere wäre die Einholung eines anthropologischen Gutachtens angesichts des kon­kre­ten Verkehrsverstoßes - Überfahren einer roten Ampel - offensichtlich unverhältnis­mäßig gewesen.

Beschluss vom 19. März 2007, Aktenzeichen: 7 B 11420/06.OVG - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz"

Freitag, 23. März 2007

Erst schiessen - dann fragen: neue Notwehrregeln in Texas geplant

In Texas scheint die Waffenlobby besonders stark zu sein. Neue Gesetze sollen den Waffeneinsatz erleichtern, berichtet Heise:

"In Texas wird bald ein Gesetz in Kraft treten, das die Anwendung von tödlicher Gewalt zur Selbstverteidigung erheblich erleichtert und straffrei stellt. ....

"Tödliche Gewalt", darf von einer Person verwendet werden, wenn dieser sich legal an einem Ort aufhält, gerade kein Verbrechen begeht oder den Anderen provoziert und vernünftigerweise denkt, "dass Gewalt unmittelbar notwendig ist, um sich selbst gegen die Anwendung oder versuchte Anwendung von illegaler Gewalt des Anderen zu schützen"

Die Gewalt muss also noch gar nicht wirklich stattfinden, sondern das Recht auf Tötung entsteht bereits dann, wenn man dies annehmen kann. Das ist, so das Gesetz S.B. 378, dann der Fall, wenn eine Person die Wohnung, das Auto oder das Geschäft/Arbeitsplatz – bei Anwesenheit des Angegriffenen - illegal und mit Gewaltanwendung betritt oder versucht zu betreten, den Angegriffenen illegal und mit Gewalt davon zu entfernen versucht oder eine schwere Entführung, einen Mord, einen schweren sexuellen Angriff oder einen Raub begeht oder versucht zu begehen. Wer dann "rechtmäßig" in wirklicher oder vermuteter Selbstverteidigung eine andere Person tötet oder verletzt, muss auch keine Schadensersatzforderungen fürchten. ..."

Zum vollständigen Artikel.

Dienstag, 20. März 2007

Verfassungsschutz NRW flieht vor Chaos Computer Club

Beim diesjährigen Versuch des Chaos Computer Club (CCC), dem Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen ein symbolisches Trojanisches Pferd zu überreichen, stießen die verblüfften Chaoten auf einen leeren Stand.

Das zuvor über den Besuch informierte Standpersonal des Verfassungsschutzes hatte offenbar mitsamt allen Plakaten und Broschüren die Flucht ergriffen. Zurück blieb nur ein ausgeschalteter Fernseher. Das mitgebrachte schwarz rot-goldene Pferd konnte an niemanden mehr überreicht werden, verblieb daher symbolisch auf dem vorher penibel geräumten Tisch. "Augenscheinlich hat der Verfassungsschutz sein undemokratisches Wesen offenbart, indem er sich der Diskussion einfach entzogen hat," sagte CCC-Sprecher Andy Müller Maguhn.

Hintergrund der Aktion ist die Diskussion um den sogenannten Bundestrojaner als Umschreibung für die verdeckte Online-Durchsuchung auf Privatrechnern. Das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein- Westfalen hatte sich hier nicht nur mit einer konkreten technischen Lösung bekannt gemacht, das Bundesland NRW ist auch bislang das einzige, dass bereits eine rechtliche Grundlage für den Einsatz eines solchen Trojaners für die Geheimdienste geschaffen hatte.

Der CCC wendet sich ganz grundsätzlich gegen den Einsatz solcher Spionageprogramme gegen die Bürger. Der Bundestrojaner ist durch das heimliche und dauerhafte Ausspionieren zum Symbol für den Kontroll- und Überwachungsstaat geworden. Dass der Verfassungsschutz nicht einmal bereit war, den Negativpreis des CCC entgegen zu nehmen, zeigt deutlich, dass der Verfassungsschutz und das Innenministerium keine Bereitschaft an den Tag legen, den umstrittenen Einsatz des Bundestrojaners öffentlich zu diskutieren.

Bei einer normalen Hausdurchsuchung steht dem Betroffenen sowohl rechtlicher Beistand als auch eine Bezeugung und Protokollierung der durchgeführten Amtshandlungen zu. Dagegen bleibt die verdeckte Online Durchsuchung von Privat-Rechnern für den Ausspionierten unbemerkt.

"Das klammheimliche Manipulieren und Ausspähen von Privatrechnern durch Behörden ist nach unserer Ansicht für eine demokratische Gesellschaft höchst fragwürdig. Auch wenn Behörden nachvollziehbare Anliegen im Sinne der Staatssicherheit haben, müssen die Methoden überprüfbar bleiben. Bei einem verdeckten Trojaner kann sich der Betroffene nicht mehr gegen vermeintliche Beweise wehren, wenn der Rechner sich nicht mehr unter seiner Kontrolle befindet," fasste Club- Sprecher Andy Müller-Maguhn die Stellungnahme des CCC zusammen.


Vollständige Pressemeldung hier.

Donnerstag, 1. März 2007

Beschäftigungsmöglichkeiten - Arbeitskraftanteile - Richter und Richterinnen

Auf die Frage im Berliner Abgeordnetenhaus: "Wie viele RichterInnen arbeiten aktuell beim Berliner Sozialgericht? Auf wie vielen Stellen?" antwortete die Berliner Justizsenatorin (nach Rechnungshofmanier?) wie folgt:

"Dem Berliner Sozialgericht sind für das Jahr 2007 insgesamt 77,5 Beschäftigungsmöglichkeiten für Richterinnen und Richter zugewiesen worden, von denen zum 1. Februar 2007 72,59 (Arbeitskraftanteile) mit im Einsatz befindlichen Richterinnen und Richtern besetzt waren.

Auf die weitere Frage zur RichterInnen-Entwicklung (Frage von Bündnis90/Die Grünen):

lautet die Antwort entsprechend:

"Die Zahl der dem Sozialgericht Berlin zugewiesenen Beschäftigungsmöglichkeiten für Richterinnen und Richter hat sich wie folgt entwickelt:

01.01. - 31.12.2005: 64,5 Beschäftigungsmöglichkeiten
01.01. - 30.06.2006: 68 Beschäftigungsmöglichkeiten
01.07. - 31.12.2006: 70,5 Beschäftigungsmöglichkeiten
01.01. - 31.12.2007: 77,5 Beschäftigungsmöglichkeiten"

Quelle: hier

Irgendwie gewöhnungsbedürftig (obwohl - man rechnete auch vorher schon mit Richterpensen). Es wird mit Begriffen, nicht mit Menschen, "gerechnet". Daran werden wir uns wohl auf vielen Gebieten gewöhnen müssen.