Samstag, 14. Juni 2008

Studiengebühren in Hessen sollen am 17. Juni 2008 engültig abgeschafft werden

Ein Satz war vergessen worden, als die Studiengebühren am 3. Juni 2008 durch Gesetzesbeschluss in zweiter Lesung im Hessischen Landtag abgeschafft werden sollten. Der wichtigste Satz sollte § 13 des Hessischen Studienbeitragsgesetzes ergänzen: "Die §§ 1 bis 6 dieses Gesetzes finden letztmalig für das Sommersemester 2008 Anwendung und treten am 31. Dezember 2008 außer Kraft."

Die Panne soll am 17. Juni 2008 repariert werden. Das wird auch gelingen.

Aus der Tagesordnung für die 12. Plenarsitzung des Hessischen Landtags am Dienstag, dem 17. Juni 2008, 14.00 Uhr:

Dritte Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen in der vom Landtag in zweiter Lesung am 3. Juni 2008 beschlossenen Fassung – Drucks. 17/271 zu Drucks. 17/15 – hier: Einspruch der Landesregierung.

Beschlossen wurde am 3. Juni 2008 entsprechend Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft und Kunst:

Das Hessische Studienbeitragsgesetz vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512) wird wie folgt geändert:

1. § 7 wird wie folgt geändert:

a) In § 7 Abs. 1 S. 1 werden nach dem Wort "haben" die Worte "im Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008",
nach dem Wort "Studiendarlehens" die Worte "für die Finanzierung eines Studienbeitrages, der für das Wintersemester 2007/2008 und für
das Sommersemester 2008 erhoben wurde" sowie nach den Angaben "§ 2 Abs. 1", "§ 3 Abs. 3" und "§ 4" jeweils die Worte "dieses
Gesetzes in der Fassung vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512)" eingefügt.

b) In Abs. 4 Satz 1 werden nach den Angaben "§ 3 Abs. 1" und "§ 4 Abs. 2 und 3" jeweils die Worte "dieses Gesetzes in der Fassung vom
16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512)" eingefügt."

2. In § 9 Abs. 2 Satz 1 werden nach der Angabe "§ 4" die Worte "dieses Gesetzes in der Fassung vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512)" eingefügt.


Ursprünglicher Gesetzentwurf:

Das Hessische Studienbeitragsgesetz (HStubeiG) vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512) wird wie folgt geändert:

1. In § 7 Abs. 1 S. 1 werden nach dem Wort "haben" die Worte "im Wintersemester 2007/2008 und im Sommersemester 2008" eingefügt.
2. In den §§ 7 bis 10 werden jeweils nach den Angaben "§ 2 Abs 1", "§ 3 Abs. 1", "§ 3 Abs. 3", "§ 4", "§ 4 Abs. 2 und 3" die Wörter
"dieses Gesetzes in der Fassung vom 16. Oktober 2006 (GVBl. I S. 512)" eingefügt.
3. Dem § 13 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt:
"Die §§ 1 bis 6 dieses Gesetzes finden letztmalig für das Sommersemester 2008 Anwendung und treten am 31. Dezember 2008 außer Kraft."

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