Dienstag, 17. November 2009

Änderungen im Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz geplant

Abrechnung von Teilstrecken im Rahmen des Straßenausbaubeitragsgesetzes möglich - Aus der Sitzung des Senats am 17. November 2009:
Für den Ausbau von Teilstrecken langer Straßenzüge sollen künftig nur diejenigen An- und Hinterlieger Straßenausbaubeiträge bezahlen müssen, deren Grundstücke direkt an dem ausgebauten Abschnitt liegen. Die Teilstrecken müssen aber mindestens eine Länge von 200 m haben und durch Kreuzungen, Bezirksgrenzen oder Grenzen von Baugebieten abgrenzbar sein.
Der Senat hat dazu in seiner heutigen Sitzung den von
Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenausbaubeitragsgesetzes zur Kenntnis genommen. Die Gesetzesänderung erfolgt auf Wunsch der Bezirke, um rechtliche Unsicherheiten zu beseitigen und die Abgabengerechtigkeit klarer zu regeln.
Gegenwärtig regelt das Straßenausbaubeitragsgesetz, dass für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen die gesamte Verkehrsanlage (Straße, Weg, Platz) die Grundlage bildet und alle Anlieger Beiträge entrichten müssen. Das führt insbesondere bei sehr langen Straßen, zum Beispiel dem 3,5 km langen Kurfürstendamm/Tauentzienstraße zu Abrechnungsschwierigkeiten und Ungerechtigkeiten bei der Beitragserhebung.
Die Vorlage wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme
unterbreitet.
(Pressemitteilung der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung)

Ich habe den Eindruck, dass unter dem Deckmantel der Beitragsgerechtigkeit nur eine vereinfachte und beschleunigte Beschaffung von Beiträgen für die leere Berliner Kasse erreicht werden soll.

Montag, 16. November 2009

Neue Präsidentin des Amtsgerichts Schöneberg

Neue Präsidentin des Amtsgerichts Schöneberg ist Gabriele Nieradzik.
Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue führte die Juristin in einer
Feierstunde am Mittag in ihr Amt ein.
Frau Nieradzik, 1961 am Niederrhein geboren, kam 1983 während ihres
Jurastudiums nach Stationen im Saarland und in der Schweiz nach Berlin.
Hier legte sie beide juristische Staatsexamina ab und trat 1990 als
Richterin in den Dienst der Berliner Justiz.
In den Jahren 1992 bis 1994 war sie dann erstmals in der
Senatsverwaltung für Justiz als persönliche Referentin der Senatorinnen
Frau Prof. Limbach und Frau Dr. Peschel-Gutzeit tätig. Nach Jahren am
Landgericht Berlin kehrte Frau Nieradzik dann 2002 in die
Senatsverwaltung zurück. Bis zu ihrer Berufung als Präsidentin wirkte
sie seit 2006 als Vizepräsidentin des Landgerichts Berlin.
Justizsenatorin Gisela von der Aue: "Mit Gabriele Nieradzik bekommt das
Amtsgericht Schöneberg eine tatkräftige Präsidentin, die
leistungsbereit und zupackend ist. Diese Eigenschaften sind für die
anstehenden Umstrukturierungen sehr hilfreich, denn ab 2010 hat das
Gericht die Funktion eines vollständigen Familiengerichts. Auch die
laufenden baulichen Veränderungen sind für die neue Präsidentin eine
Herausforderung. Ich bin sicher, dass Frau Nieradzik diese Aufgaben gut
bewältigen wird. Ihr besonderes Geschick im Umgang mit ihren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird positiven Einfluss auf die
Atmosphäre im Haus haben."
(Pressemitteulung der Senatsverwaltung für Justiz in Berlin vom 16.11.2009)

Samstag, 14. November 2009

Beschaffung von Personenstandsurkunden in Berlin: Kosten vervierfacht

Es ist in Berlin teuer geworden, die gesetzliche Erbfolge nachzuweisen, weil die Gebühren für aus dem Archiv beschaffte ältere Urkunden explodiert sind. Daher folgende sehr berechtigte Kleine Anfrage des Abgeordnerten Lehmann-Brauns im Berliner Abgeordnetenhaus mit unbefriedigender Antwort:
1.
Ist dem Senat bekannt, dass derzeit durch die Neuregelung des Personenstandgesetzes die Erteilung von Abschriften aus dem Personenstandsregister für den recht-suchenden Bürger (z.B. bei Erbscheinanträgen) bei gleich bleibendem Arbeitsaufwand für die erteilende Behörde bis zu 4x teurer ist (40,00 Euro statt bisher 10,00 Euro pro Urkunde) als nach altem Recht?
2. Ist dem Senat bekannt, dass hiervon vor allem Bür-ger betroffen sind, die kleine und kleinste Nachlässe zu regeln haben, da typischerweise in solchen Fällen gesetz-liche Erbfolge gegeben ist, für die umfangreiche Nach-weise durch Personenstandsurkunden erforderlich sind?

Zu 1. und 2.: Durch die Neuregelung des Perso-nenstandsrechts werden nach Ablauf bestimmter Fristen Personenstandsregister zu Archivgut.
Die angesprochenen Gebühren werden demzufolge nicht für die Ausstellung von Personenstandsurkunden, sondern auf der Grundlage der Gebührenordnung für die Benutzung von Archivgut erhoben. Auf den Wert des Nachlasses kommt es in diesem Zusammenhang nicht an.

3. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen, um den oben aufgezeigten Missstand zu beseitigen?

Zu 3.: Unabhängig davon, dass eine Weisungsbefug-nis nicht vorhanden ist, wurden die beteiligten Behörden gebeten, stärker einzelfallbezogen zu entscheiden, also zum Beispiel nicht jede Bitte um Auskunft als Benut-zungsantrag zu werten, insbesondere in den Fällen, in denen kein besonderer Suchaufwand entsteht

Donnerstag, 12. November 2009

Familiengerichte in Berlin

In Berlin sind mit Wirkung ab 01. Januar 2010 folgende Gerichte für Entscheidungen gemäß § 111 FamFG als Familiengerichte zuständig:

Das Amtsgericht Pankow-Weißensee für folgende Bezirke:

Pankow-Weißensee
Mitte
Wedding
Tiergarten

Das Amtsgericht Schöneberg für folgende Bezirke:

ehemaliger Bezirk Schöneberg (jetzt Teil von Tempelhof-Schöneberg)
Steglitz-Zehlendorf

Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg ist für alle übrigen Bezirke Berlins zuständig.

Quelle: Erste Verordnung zur Änderung der Zuweisungsverordnung vom 23.10.2009, Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin Nr. 26 vom 11.11.2009 auf Grund § 1 des Gesetzes zur Regelung der Zuweisung amtsgerichtlicher Zuständigkeiten vom 16.11.2007 (GVBl. S. 579).

Das Amtsgericht Schöneberg wird das dritte Familiengericht für Berlin sein. Bisher war das Amtsgericht Schöneberg bereits für Familiensachen mit Auslandsbezug zuständig. Dies wird sich nicht ändern - vgl. z.B. § 122 FamFG.

Bis Ende 2009 sind die Amtsgerichte Pankow-Weißensee und Tempelhof-Kreuzberg (auch noch für Steglitz-Zehlendorf) als Familiengerichte für Berlin und das Amtsgericht Schöneberg für Familienverfahren mit Auslandsbezug zuständig.

Berliner Straßen und ihre Geschichte

Nach langer Pause: Ich habe den bekannten Kauperts Straßenführer online wieder entdeckt. Wer wissen will, wer wo in Berlin zuständig ist, findet dort Hilfe.

Auf dieser Seite habe ich heute die nützliche Suchhilfe des Kauperts Stadtführer eingegeben. Zum Beispiel sind die Berliner Straßen mit ihrer Geschichte zu finden:

Zum Beispiel "Halker Zeile" als Suchwort eingeben. Neben Details und Örtlichen Zuständigkeiten mit weiter führenden links: Mit Klick auf "Geschichte" erfahre ich:

"Halk, Ort in der früheren Provinz Schleswig-Holstein, Regierungsbezirk Schleswig, Kreis Hadersleben; heute eingemeindet als Haderslev-Halk, Sønderjylland, Dänemark. Der nordschleswigsche Ort kam nach einer Volksabstimmung vom Februar 1920 an Dänemark.

Die Straße Nr. 88 und die Gellertstraße wurden 1931 in Halker Zeile umbenannt. Sie verlief 1938 von der Buckower Chaussee bis zum Gerstnerweg. Am 1. März 1969 wurde ein Teil der Halker Zeile in John-Locke-Straße umbenannt.