"Am 22. April 2010 wird im Innenausschuss des Bundesrates ein Antrag des Landes Sachsen auf Änderung des Strafrahmens des § 113 des Strafgesetzbuches (StGB) behandelt. Die Länder Berlin und Bremen werden in der Sitzung darauf dringen, diesen Antrag um einen wesentlichen Punkt ergänzen. Sie wollen eine Erweiterung des § 113 StGB um die Strafbarkeit der Behinderung von Rettungsdienst- und Feuerwehrtätigkeiten erreichen. Sie werden dabei von den Ländern Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Brandenburg unterstützt.
„Nicht nur Polizeibeamte, sondern auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden immer häufiger bei Ausübung ihrer Tätigkeit tätlich angegriffen und teilweise massiv behindert. Deshalb ist es notwendig, auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte ausdrücklich in den Anwendungsbereich des § 113 StGB einzubeziehen und sie so stärker zu schützen“, erläuterte Innensenator Ulrich Mäurer."
"§ 113 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- 1.
- der Täter oder ein anderer Beteiligter eine Waffe bei sich führt, um diese bei der Tat zu verwenden, oder
- 2.
- der Täter durch eine Gewalttätigkeit den Angegriffenen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
"Nr. 52 - 22.04.2010 - IM - Innenministerium
Der Innenausschuss des Bundesrates hat heute zugestimmt, den Straftatbestand des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 StGB) zu ändern. So soll der Strafrahmen von zwei auf drei Jahre erhöht werden und zusätzlich der Schutz auch auf Feuerwehr- und Rettungsdienstmitarbeiter ausgedehnt werden, die bei ihren Arbeiten behindert werden.
Innenminister Lorenz Caffier begrüßt das Ergebnis der heutigen Abstimmung im Bundesrat ausdrücklich. "Ich habe von Anfang an die Bundesratsinitiative für schärfere Strafregelungen bei Angriffen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte unterstützt. Eine entsprechende Gesetzesänderung wäre ein deutliches Signal unseres Rechtsstaates an die Polizistinnen und Polizisten, die tagtäglich für unsere Sicherheit im Einsatz sind und dabei immer öfter Leib und Leben riskieren", so Minister Caffier. "Gleichzeitig wird unmissverständlich deutlich gemacht, dass es null Toleranz bei Angriffen auf Polizisten gibt. Das sage ich auch ausdrücklich mit Blick auf die geplanten Demonstrationen am 1. Mai."
Der Gesetzentwurf enthält ein zweites wichtiges Signal: nicht nur der Einsatz von Waffen, sondern auch anderer gefährlicher Gegenstände wie schwere Steine oder Glasflaschen soll künftig unter den Straftatbestand fallen. Das Gesetz benennt derzeit nur die Tatbegehung mittels einer Waffe ausdrücklich als besonders schweren Fall.
Insbesondere begrüßt Innenminister Lorenz Caffier, dass der § 113 StGB um die Strafbarkeit bei Behinderungen von Mitarbeitern der Rettungsdienste und Feuerwehren ausgeweitet werden soll. "Auch Feuerwehrleute und Rettungskräfte werden oft bei ihrer Arbeit behindert oder gar tätlich angegriffen. Auch hier muss es einen besseren Schutz geben."
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