"Im Hinblick auf die nicht
hinreichend gesicherten Übertragungswege haben wir die Bitte, die weitere
Korrespondenz nicht per E-Mail, sondern mit normaler Briefpost zu führen. Dies
gilt insbesondere hinsichtlich der Übermittlung von Unterlagen." Dies teilte der Notarversicherungsfonds freundlich, aber bestimmt, zum Glück für die Betroffenen mit konkreten freundlichen Hinweisen, worauf es bei der Schadenmeldung ankommt, Geschädigten mit, nicht ohne zu vergessen darauf hinzuweisen, dass Rechtsanwaltskosten nicht bezahlt werden. Schließlich könne der Geschädigte den Sachverhalt belegt zusammengefasst selbst schildern.
Persönliches Vorsprechen in Köln wurde immerhin nicht verlangt.
Passt irgendwie zum rückständigen Denken in manchen Notariatsbereichen, auch wenn seit 2007 Handelsregisteranmeldungen nur noch elektronisch erfolgen und das Grundbuchamt Dresden von Notaren seit dem 01.04.2014 (kein Aprilscherz) Dokumente nur noch elektronisch mit den zugehörigen XML-Daten über EGVP entgegennimmt.
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