Im Land Brandenburg gilt für ab 01.07.2015 verwirklichte Rechtsvorgänge der neue Steuersatz für die Grunderwerbsteuer von 6,5 Prozent des Kaufpreises. Der alte Steuersatz betrug 5 Prozent.
(Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes dür die Grunderwerbsteuer vom 23.06.2015, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg - Teil I - vom 24.06.2015, Nr. 16).
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