Die Bundesregierung nimmt Stellung zur Gesetzesinitiative des Bundesrats zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte LiNo hat bereits hier und hier mit meiner ablehnenden Anmerkung berichtet.
Es geht um den in der Bundestagsdrucksache 15/5659 wiedergegebenen Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht.
Die Bundesregierung: erklärt, für die Zunahme des Missbrauchs von Verlöbnissen lägen ihr "keine rechtstatsächlichen Erkenntnisse" vor. Die Initiative der Länderkammer beschränke sich insoweit auf eine Behauptung; "belastbare Tatsachen" dafür fehlten. Die Regierung erklärt weiter: "Sollte ein wirkliches Bedürfnis belegt werden können, müsste sorgfältig überlegt werden, auf welche Weise eine sachgerecht Neugestaltung im Kontext der Zeugnisverweigerungsrechte aus persönlichen Gründen erfolgen kann."
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