Vier Strafverteidiger und Kanzlei Hoenig weisen auf einen Artikel der Braunschweiger Zeitung hin.
Es geht um den am 17.10.2005 beginnenden Prozess gegen einen Strafverteidiger, der sich drastisch zu einer nach seiner Überzeugung vorliegenden Manipulation im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, die Eingang in die Ermittlungsakten gefunden hat, äußerte und deshalb wegen Beleidigung und übler Nachrede angeklagt wurde. Nicht wenige Strafverteidiger sehen die Grundlagen anwaltlicher Verteidigungstätigkeit in Gefahr, wenn die Wahrnehmung berechtigter Interessen im Laufe einer Strafverteidigung zu solcher Anklageerhebung führt.
Es geht um den am 17.10.2005 beginnenden Prozess gegen einen Strafverteidiger, der sich drastisch zu einer nach seiner Überzeugung vorliegenden Manipulation im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen, die Eingang in die Ermittlungsakten gefunden hat, äußerte und deshalb wegen Beleidigung und übler Nachrede angeklagt wurde. Nicht wenige Strafverteidiger sehen die Grundlagen anwaltlicher Verteidigungstätigkeit in Gefahr, wenn die Wahrnehmung berechtigter Interessen im Laufe einer Strafverteidigung zu solcher Anklageerhebung führt.
LiNo hat hier, hier und hier berichtet.
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